Andrea Baumann
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familienrecht
Mitglied Deutscher Anwaltsverein und
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht |
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

Fachbereiche

Familienrecht – rund um Ehe, Familie und Partnerschaft,

Erbrecht – Vermögensnachfolge im Todesfall, Arbeitsrecht – rund um Ihr Arbeitsverhältnis, Allgmeines Zivilrecht/ Vertragsrecht Fachbereiche

Service

Fragebögen, eine anwaltliche Vollmacht und Beratungshilfe– bzw. Prozesskostenhilfe–Formulare zum Download und direktem Ausfüllen

Service

Vergütung

Kosten für Scheidung, Trennung, Erbrecht – Kosten für rechtliche Vertretung

Die Kosten für eine rechtliche Vertretung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der Streitwert. Vergütung

Scheidung Online

Scheidung ohne Termin beim Anwalt? Das geht!

Auch bei einvernehmlichen Scheidungen herrscht nach den gesetzlichen Vorgaben für denjenigen, der den Scheidungsantrag stellen will, Anwaltszwang. Scheidung Online

ANDREA BAUMANN Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht

Ob Scheidung, Trennung, Erbstreitigkeit

Sie sollten wissen, wo Sie stehen!

Sie suchen fachlich kompetente Beratung, Unterstützung oder rechtliche Vertretung bei Themen aus dem Familien- , Erb- oder Arbeitsrecht? Gleich, ob Sie kurzfristig eine Entscheidung treffen müssen oder sich ein generelles Bild verschaffen wollen: Es ist wichtig zu wissen, wo Sie stehen. Gerne berate ich Sie in meiner Kanzlei in Regensburg oder Ebermannsdorf, falls gewünscht auch online via Zoom oder Teams.

Mit fachlicher Kompetenz, Engagement und dem nötigen Einfühlungsvermögen vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Jeder Fall hat seine Besonderheiten, daher biete ich Ihnen an, mir in einem kurzen Telefonat Ihre individuelle Situation zu schildern, um dann zusammen mit Ihnen Lösungen für Ihr Anliegen zu entwickeln. Nutzen Sie die Grundinformationen unter der Rubrik „Fachbereiche“, um sich ein erstes Bild zu verschaffen.

Andrea Baumann


Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familienrecht Mitglied Deutscher Anwaltsverein und Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Erbrecht | Regensburg und Ebermannsdorf

Fachbereiche

Das Familienrecht *

Mit der Eheschließung entstehen für beide Ehepartner gegenseitige Rechte und Pflichten, deren Wirkungen sich auch im Falle einer Trennung/Scheidung fortsetzen, sofern nicht bereits vertragliche Regelungen bestehen, die z.B. das Güterrecht, den Unterhalt oder den Versorgungsausgleich betreffen.

Darüber hinaus regelt das Familienrecht Themen wie Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft, Abstammung, wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten sowie Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern. Gerade im Familienrecht spielen Emotionen eine große Rolle. Deshalb ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt besonders wichtig. Meine fachliche Kompetenz, die durch regelmäßige Teilnahme an Fortbidlungen sichergestellt wird, Objektivität und Einfühlungsvermögen bilden hierfür die erforderliche Basis. Im Fall der Trennung sind bereits frühzeitig vor allem Fragen zum Unterhalt usw. zu klären. Ich lade Sie daher herzlich ein, die weiterführenden Informationen zu nutzen. mehr erfahren

Das Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall.

Wurde vom Erblasser zu Lebzeiten kein Testament oder Erbvertrag angefertigt, so wird die Erbfolge den gesetzlichen Bestimmungen gemäß festgelegt und das Erbe unter den Verwandten und dem Ehegatten verteilt. Nach deutschem Erbrecht sind nur Verwandte erbberechtigt. Als Verwandte gelten Personen, die mit dem Erblasser gemeinsame Vorfahren haben, also gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, aber auch entferntere gemeinsame Ahnen. Das Erbrecht ist nicht anzuwenden auf Personen, die verschwägert sind, z.B. Schwiegertochter oder -sohn, angeheiratete Tanten, Onkel etc. Eine Ausnahme sind Ehepartner, Adoptivkinder und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Häufig treten Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fragen des Pflichtteilsrechts, Erbschaftssteuerrechts und der Erbauseinandersetzung auf. Nutzen auch hier meine weiterführenden Informationen. mehr erfahren

Allgmeines Zivilrecht/ Vertragsrecht

Ein Vertrag sollte zwischen den Vertragspartnern alle relevanten Dinge klären.

In der Praxis gibt es allerdings immer wieder Zündstoff für Auseinandersetzungen, die unter Umständen große finanzielle Schäden nach sich ziehen können. Um solche Schäden bereits im Vorfeld zu vermeiden, biete ich Ihnen eine detaillierte Vorbereitung, eine saubere Vertragsgestaltung und sorgfältige Vertragsprüfungen an. Sollten Sie bereits in Streitigkeiten um Verträge verschiedenster Art verwickelt sein, vertrete ich Ihre Interessen, schütze Sie vor ungerechtfertigten Forderungen oder setze bestehende Forderungen für Sie durch, unabhängig davon ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Ich unterstützte Sie aber nicht nur in Vertragsfragen, sondern auch bei allen anderen rechtlichen Fragestellungen, die im alltäglichen Leben auftreten. So mache ich für Sie Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend und setze diese erforderlichenfalls gerichtlich durch.

* Familienrecht – rund um Ehe, Familie und Partnerschaft

Ehevertrag

Rosenkrieg im Falle der Trennung muss nicht sein. Hierbei helfen oftmals Eheverträge, die meistens vor oder kurz nach der Eheschließung geschlossen werden. Auch während einer bestehender Ehe kann ein Ehevertrag notwendig und sinnvoll werden.

Hierzu berate ich Sie gerne und erarbeite mit Ihnen einen Ehevertrag, der Ihren individuellen Vorstellungen und Planungen am besten entspricht.

Trennung/Scheidung

Wollen Sie sich trennen oder haben Sie sich bereits getrennt, so ist dies oft ein tiefer emotionaler und persönlicher Schnitt im Leben. Dennoch sind folgende Aspekte in den meisten Fällen bereits zu Beginn der Trennung zu regeln:

• Ehegattenunterhalt

Bis zur Rechtskraft der Scheidung sieht das Gesetz einen Unterhaltsanspruch desjenigen Ehepartners vor, der weniger Einkommen erwirtschaftet als der andere. Der Anspruch besteht unabhängig vom Grund des Scheiterns der Ehe und unabhängig davon, wer die Trennung herbeigeführt hat. Eine Vereinbarung über den Verzicht auf Trennungsunterhalt ist unwirksam. Ab Rechtskraft der Scheidung ist möglicherweise nachehelicher Unterhalt zu leisten. Für die Berechnung des Unterhaltes kommt es maßgeblich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und damit auf das Einkommen der Ehepartner an. Diese Regelung gilt nur für Ehepaare. Bei nichtverheirateten Paaren besteht für einen Partner jedoch möglicherweise ein entsprechender Anspruch, sofern aus der Beziehung ein Kind hervorgegangen ist und aufgrund der Betreuung keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann.

• Kindesunterhalt

Aus dem Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu den Eltern resultiert der Unterhaltsanspruch. So lange die Kinder sich in schulischer Ausbildung befinden genießen sie absoluten Vorrang. Mit Beginn der Ausbildung bzw. Eintritt der Volljährigkeit ist im Einzelfall zu differenzieren. Solange die Eltern zusammenleben, leisten beide Ihren Unterhalt durch Erziehung und Pflege. Trennen sich die Eltern, so ist dies jedoch für einen Elternteil nicht mehr möglich. Dieser ist dann zur Zahlung einer Geldrente verpflichtet, deren Höhe sich wieder am Einkommen des barzahlungspflichtigen Elternteiles und der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Die Berechnung des Unterhaltes ist komplex und umfangreich, anwaltliche Hilfe daher anzuraten.

• Sorge- und Umgangsrecht

Für in der Ehe geborene Kinder üben die Eltern bereits von Gesetzes wegen das gemeinsame Sorgerecht aus. Grundsätzlich bleibt dies auch im Falle der Trennung bestehen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Trennung einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes oder die Übertragung von Teilbereich des Sorgerechtes auf ein Elternteil zu stellen. Sind Eltern nicht verheiratet, so ist grundsätzlich die Kindsmutter alleine sorgeberechtigt, es sei denn, bei der Geburt des Kindes wurde eine Sorgeerklärung abgegeben. Nach aktueller Gesetzeslage können Väter jedoch das gemeinsame Sorgerecht bei Gericht beantragen.

• Finanzielle Angelegenheiten Was passiert mit gemeinsamen Konten, gemeinsamen Darlehen? Auch hier besteht Regelungsbedarf.Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua.

• Hausrat und Ehewohnung Schließlich stellt sich bei jeder Trennung die Frage, wer in der Ehewohnung bleibt, oder ob beide ausziehen. Auch hier ergeben sich regelmäßig rechtliche Probleme, beispielsweise im Rahmen der Abwicklung des Mietverhältnisses. Wenn keine Einigung darüber erzielt werden kann, wer in der Ehewohnung bleibt, kann bei Gericht gegebenenfalls ein Ehewohnungszuweisungsverfahren eingeleitet werden. Und wohin mit dem Hausrat? Die Verteilung des Hausrates sollte möglichst einvernehmlich erfolgen.Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua.

• Scheidung Der Scheidungsantrag wird nach Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht, wobei für die antragstellende Partei Anwaltszwang herrscht.Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua.

• Scheidung

Der Scheidungsantrag wird nach Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht, wobei für die antragstellende Partei Anwaltszwang herrscht.

Mein Ziel ist es, mit Ihnen möglichst zeitnah die zu klärenden Themengebiete zu besprechen, wirtschaftliche und konfliktlösende Strategien zu erarbeiten und diese auch umzusetzen. Damit Sie die Planungssicherheit erhalten, die Sie benötigen.

Erbrecht – Vermögensnachfolge im Todesfall

• Testament/Erbvertrag

Erbrechtliche Fälle sind ebenso wie familienrechtliche Fälle häufig geprägt von Emotionen. Deshalb ist die sachliche Bearbeitung der Fälle für mich ebenso wichtig wie die Ausarbeitung wirtschaftlich vernünftiger Lösungen. Konflikte können bereits zu Lebzeiten durch die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen oder aber durch lebzeitige Verfügungen vermieden werden. Ich berate Sie hierzu gerne und erarbeite zusammen mit Ihnen einen Vertrag oder eine letztwillige Verfügung, die Ihren Wünschen und Vorstellungen am besten entspricht, denn die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen hierfür oftmals nicht aus.

• Pflichtteil

Wird ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge, beispielsweise durch ein Testament, ausgeschlossen, so erhält er den Pflichtteil. Die Höhe der Pflichtteilsforderung richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes nach Abzug von Verbindlichkeiten und Beerdigungskosten. Wurden innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Verstorbenen durch diesen noch Schenkungen getätigt, so können diese Schenkungen Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.

• Erbe

Wer Erbe wird, hat die Möglichkeit, das Erbe anzunehmen oder auch auszuschlagen. Wann eine Ausschlagung sinnvoll ist, ergibt sich meist aus einem vorläufigen Nachlassverzeichnis, das sehr schnell zu erstellen ist, da die Ausschlagungsfrist lediglich 6 Wochen ab Kenntnis der möglichen Erbschaft beträgt. Werden mehrere Personen gemeinsam Erben, so bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft, die den Nachlass grundsätzlich gemeinsam verwaltet. Die Erbengemeinschaft ist spätestens nach 30 Jahren aufzulösen und der noch vorhandene Nachlass zu teilen.

• Erbschafts- und Schenkungssteuer

Aufgrund des Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetztes sind von den Erben aus dem Nachlass gegebenenfalls Steuern an den Fiskus zu entrichten. Die Erben haben je nach Verwandtengrad Steuerfreibeträge. Übersteigt der Nachlassanteil den Steuerfreibetrag, so ist der überschießende Teil zu versteuern.

Kommt es zu streitigen Auseinandersetzungen, vertrete ich Ihre Interessen fachlich kompetent und engagiert, auch im gerichtlichen Verfahren.

Scheidung ohne Termin beim Anwalt? Das geht!

Auch bei einvernehmlichen Scheidungen herrscht nach den gesetzlichen Vorgaben für denjenigen, der den Scheidungsantrag stellen will, Anwaltszwang. Das heißt, der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Sobald dann alle erforderlichen Unterlagen vorligen, wird der Scheidungstermin vor dem Amtsgericht stattfinden.

Wer sich einvernehmlich scheiden lassen will, muss dafür nicht zwingen einen Termin beim Anwalt wahrnehmen. Gerne bearbeite ich Ihr Anliegen auch ohne großen Aufwand und unkompliziert für Sie, bundesweit, und nehme den Termin am Amtsgericht mit Ihnen wahr.

Hierfür benötige ich lediglich die nachfolgenden Formulare ausgefüllt und unterzeichnet, sowie eine Kopie der Heiratsurkunde. Diese senden Sie bitte mit Ihrem Anliegen per E-Mail an

info@rain-baumann.de

Ehe-Familienrecht.pdf

Vollmacht RAIN-Baumann

Sollte Ihnen eine Übermittlung per E-Mail nicht möglich sein, können Sie mir die Unterlagen auch gerne per Post zukommen lassen.

Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind abhängig vom Verfahrenswert den das Amtsgericht bestimmt, der sich am Einkommen der Eheleute bemisst.

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein die Kosten zu tragen, so gibt es die Möglichkeit Antrag auf Verfahrenskostenübernahme zu stellen. Das Formular können Sie nachfolgend ebenfalls ausfüllen und unterzeichnet zurücksenden. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass die Belege für Ihre Angaben beifügen.



Prozesskostenhilfe.pdf

Sollte dennoch ein Gespräch erforderlich und gewünscht sein, kann dies gerne persönlich in meinen Büroräumen oder online via Zoom oder Teams erfolgen.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.

Service

Fragebögen, eine anwaltliche Vollmacht und Beratungshilfe- bzw. Prozesskostenhilfe–Formulare zum Download und direktem Ausfüllen

Die folgenden Dowloads dienen der raschen und vollständigen Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt bzw. erleichtern Ihnen die Antragstellung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Zudem erhalte ich so die Möglichkeit mir schon vor dem Termin einen Überblick zu verschaffen und gegebenenfalls bereits konkrete Lösungsansätze zu präsentieren. Formulare einfach herunterladen, mit dem Acrobat Reader öffnen, ausfüllen und an info@rain-baumann.de weiterleiten Anwaltliche Vollmacht

Formular Beratungshilfe

Formular Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe

Fragebogen Familienrecht

Fragebogen Erbrecht

Vergütung

Kosten für Scheidung, Trennung, Erbrecht – Kosten für rechtliche Vertretung

Die Kosten für eine rechtliche Vertretung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der Streitwert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt. Da dies nicht pauschal zu ermitteln ist, gebe ich Ihnen vorab Aufgrund der Schilderung Ihrer Situation und den dazugehörigen Lösungsmöglichkeiten gerne eine Einschätzung zu den anfallenden Kosten.

Die Erstberatung für Privatpersonen schlägt – je nach Beratungsaufwand und Streitwert – mit maximal 190 € zzgl. MWSt zu Buche, eine Mehrfachberatung mit maximal 250 €, zzgl. MWst. Kommt es zu einer Mandantserteilung wird die Beratungsgebühr auf die dann anfallenden Kosten angerechnet, soweit Sie eine Kostentragungspflicht trifft, andernfalls wird sie rückerstattet. Im Scheidungsverfahren trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, sowie jeweils die Hälfte der Gerichtskosten, anders ist dies jedoch bei Streitigkeiten um Zugewinn, Unterhalt etc.

Gegebenenfalls werden Anwaltskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, wobei der mit der Versicherung vereinbarte Selbstbehalt zu berücksichtigen ist. Teilen Sie mir Ihre Versicherungsdaten mit, die Korrenspondenz übernehme ich für Sie.

Mandanten, die Sozialleistungen beziehen oder nur über geringes Einkommen verfügen, haben möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Der Beratungshilfeschein sollte beim Amtsgericht  des Wohnsitzes bereits vor dem ersten Beratungsgespräch beantragt werden (Vorlage der Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag usw.). Alternativ können Sie das ausgefüllte Antragsformular und die Belege zum Termin mitbringen. Den Antrag bei Gericht stelle ich für Sie.

Aktuelles

§§ Arbeitsrecht: Kündigung bei Weitergabe fremder Daten

Das Landesarbeitsgericht Köln musste sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung auseinandersetzen, die einer langjährigen Mitarbeiterin in einem unbelasteten Arbeitsverhältnis gegenüber ausgesprochen wurde, nachdem sie unbefugt auf eine[…]

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§§ Erbrecht: Grundstücksübertragung zu Lebzeiten und Pflegeverpflichtung

Im konkreten Fall hatte der Kläger ein Grundstück zu Lebzeiten an seine Schwester übertragen. Als Gegenleistung wurde ihm ein Wohnrecht eingeräumt und die Schwester verpflichtete ihn lebenslang zu pflegen. In[…]

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§§ Arbeitsrecht: Urlaubsgewährung

In mehreren Fällen hatte sich das BAG mit dem Urlaubsrecht und der Frage, was mit nicht genommenem Urlaub, am Ende des Jahres, passiert, zu befassen. Allen Entscheidungen zugrunde liegen Entscheidungen[…]

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Kontakt

ANDREA BAUMANN

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familienrecht

Lappersdorfer Str. 18

93059 Regensburg Tel.: 0941/705510 l info@rain-baumann.de |Fax: 0941/7055130 In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht

Talblick 12 | 92263 Ebermannsdorf

Telefon: 0 96 24 / 4 74 08 40 | info@rain-baumann.de Steuernummer 244/203/000626

Bürozeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 8:30 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Mittwoch: 8:30 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung Freitag

nach Vereinbarung

Termine nur nach individueller Vereinbarung, da ich unnötige Anreisen vermeiden möchte. Alternativ können Besprechungen auch online via Zoom oder Teams erfolgen. Hierfür benötige ich dann nur Ihre E-Mail Adresse.

QUALIFIKATION

¶ 2004–2009 Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich Alexander Universität Erlangen Nürnberg ¶ 2009 erstes Staatsexamen ¶ 2009–2011 Referendariat im OLG Bezirk Nürnberg ¶ 2011 zweites Staatsexamen ¶ 2011 Zulassung zur Anwaltschaft und Kanzleigründung Schwerpunkte Familienrecht und Erbrecht ¶ 2011 bis 2017 freie Mitarbeit in Anwaltskanzlei ¶ 2012 erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrganges Erbrecht ¶ 2012 erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrganges Familienrecht ¶ 2015 Verleihung des Fachanwaltstitels Familienrecht ¶ 2017 erfolgreiche Absolvierung Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht ¶ Mitglied deutscher Anwaltsverein, Anwaltsverein Amberg und Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Erbrecht ¶ Lehrbeauftragte der IHK Oberpfalz/Niederbayern