ANDREA BAUMANN Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
Ob Scheidung, Trennung, Erbstreitigkeit
Sie sollten wissen, wo Sie stehen!
Sie suchen fachlich kompetente Beratung, Unterstützung oder rechtliche Vertretung bei Themen aus dem Familien- , Erb- oder Arbeitsrecht? Gleich, ob Sie kurzfristig eine Entscheidung treffen müssen oder sich ein generelles Bild verschaffen wollen: Es ist wichtig zu wissen, wo Sie stehen. Gerne berate ich Sie in meiner Kanzlei in Regensburg oder Ebermannsdorf, falls gewünscht auch online via Zoom oder Teams.
Mit fachlicher Kompetenz, Engagement und dem nötigen Einfühlungsvermögen vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.Jeder Fall hat seine Besonderheiten, daher biete ich Ihnen an, mir in einem kurzen Telefonat Ihre individuelle Situation zu schildern, um dann zusammen mit Ihnen Lösungen für Ihr Anliegen zu entwickeln. Nutzen Sie die Grundinformationen unter der Rubrik „Fachbereiche“, um sich ein erstes Bild zu verschaffen.
Andrea Baumann
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familienrecht Mitglied Deutscher Anwaltsverein und Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Erbrecht | Regensburg und EbermannsdorfFachbereiche
Das Familienrecht *
Mit der Eheschließung entstehen für beide Ehepartner gegenseitige Rechte und Pflichten, deren Wirkungen sich auch im Falle einer Trennung/Scheidung fortsetzen, sofern nicht bereits vertragliche Regelungen bestehen, die z.B. das Güterrecht, den Unterhalt oder den Versorgungsausgleich betreffen.
Darüber hinaus regelt das Familienrecht Themen wie Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft, Abstammung, wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten sowie Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern. Gerade im Familienrecht spielen Emotionen eine große Rolle. Deshalb ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt besonders wichtig. Meine fachliche Kompetenz, die durch regelmäßige Teilnahme an Fortbidlungen sichergestellt wird, Objektivität und Einfühlungsvermögen bilden hierfür die erforderliche Basis. Im Fall der Trennung sind bereits frühzeitig vor allem Fragen zum Unterhalt usw. zu klären. Ich lade Sie daher herzlich ein, die weiterführenden Informationen zu nutzen. mehr erfahrenDas Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall.
Wurde vom Erblasser zu Lebzeiten kein Testament oder Erbvertrag angefertigt, so wird die Erbfolge den gesetzlichen Bestimmungen gemäß festgelegt und das Erbe unter den Verwandten und dem Ehegatten verteilt. Nach deutschem Erbrecht sind nur Verwandte erbberechtigt. Als Verwandte gelten Personen, die mit dem Erblasser gemeinsame Vorfahren haben, also gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, aber auch entferntere gemeinsame Ahnen. Das Erbrecht ist nicht anzuwenden auf Personen, die verschwägert sind, z.B. Schwiegertochter oder -sohn, angeheiratete Tanten, Onkel etc. Eine Ausnahme sind Ehepartner, Adoptivkinder und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Häufig treten Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fragen des Pflichtteilsrechts, Erbschaftssteuerrechts und der Erbauseinandersetzung auf. Nutzen auch hier meine weiterführenden Informationen. mehr erfahrenAllgmeines Zivilrecht/ Vertragsrecht
Ein Vertrag sollte zwischen den Vertragspartnern alle relevanten Dinge klären.
In der Praxis gibt es allerdings immer wieder Zündstoff für Auseinandersetzungen, die unter Umständen große finanzielle Schäden nach sich ziehen können. Um solche Schäden bereits im Vorfeld zu vermeiden, biete ich Ihnen eine detaillierte Vorbereitung, eine saubere Vertragsgestaltung und sorgfältige Vertragsprüfungen an. Sollten Sie bereits in Streitigkeiten um Verträge verschiedenster Art verwickelt sein, vertrete ich Ihre Interessen, schütze Sie vor ungerechtfertigten Forderungen oder setze bestehende Forderungen für Sie durch, unabhängig davon ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind. Ich unterstützte Sie aber nicht nur in Vertragsfragen, sondern auch bei allen anderen rechtlichen Fragestellungen, die im alltäglichen Leben auftreten. So mache ich für Sie Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend und setze diese erforderlichenfalls gerichtlich durch.Scheidung ohne Termin beim Anwalt? Das geht!
Auch bei einvernehmlichen Scheidungen herrscht nach den gesetzlichen Vorgaben für denjenigen, der den Scheidungsantrag stellen will, Anwaltszwang. Das heißt, der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Sobald dann alle erforderlichen Unterlagen vorligen, wird der Scheidungstermin vor dem Amtsgericht stattfinden.
Wer sich einvernehmlich scheiden lassen will, muss dafür nicht zwingen einen Termin beim Anwalt wahrnehmen. Gerne bearbeite ich Ihr Anliegen auch ohne großen Aufwand und unkompliziert für Sie, bundesweit, und nehme den Termin am Amtsgericht mit Ihnen wahr.
Hierfür benötige ich lediglich die nachfolgenden Formulare ausgefüllt und unterzeichnet, sowie eine Kopie der Heiratsurkunde. Diese senden Sie bitte mit Ihrem Anliegen per E-Mail an
info@rain-baumann.deSollte Ihnen eine Übermittlung per E-Mail nicht möglich sein, können Sie mir die Unterlagen auch gerne per Post zukommen lassen.
Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind abhängig vom Verfahrenswert den das Amtsgericht bestimmt, der sich am Einkommen der Eheleute bemisst.
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein die Kosten zu tragen, so gibt es die Möglichkeit Antrag auf Verfahrenskostenübernahme zu stellen. Das Formular können Sie nachfolgend ebenfalls ausfüllen und unterzeichnet zurücksenden. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass die Belege für Ihre Angaben beifügen.
Prozesskostenhilfe.pdf
Sollte dennoch ein Gespräch erforderlich und gewünscht sein, kann dies gerne persönlich in meinen Büroräumen oder online via Zoom oder Teams erfolgen.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.Service
Fragebögen, eine anwaltliche Vollmacht und Beratungshilfe- bzw. Prozesskostenhilfe–Formulare zum Download und direktem Ausfüllen
Die folgenden Dowloads dienen der raschen und vollständigen Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt bzw. erleichtern Ihnen die Antragstellung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Zudem erhalte ich so die Möglichkeit mir schon vor dem Termin einen Überblick zu verschaffen und gegebenenfalls bereits konkrete Lösungsansätze zu präsentieren. Formulare einfach herunterladen, mit dem Acrobat Reader öffnen, ausfüllen und an info@rain-baumann.de weiterleiten Anwaltliche VollmachtFormular Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe
Vergütung
Kosten für Scheidung, Trennung, Erbrecht – Kosten für rechtliche Vertretung
Die Kosten für eine rechtliche Vertretung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der Streitwert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt. Da dies nicht pauschal zu ermitteln ist, gebe ich Ihnen vorab Aufgrund der Schilderung Ihrer Situation und den dazugehörigen Lösungsmöglichkeiten gerne eine Einschätzung zu den anfallenden Kosten.
Die Erstberatung für Privatpersonen schlägt – je nach Beratungsaufwand und Streitwert – mit maximal 190 € zzgl. MWSt zu Buche, eine Mehrfachberatung mit maximal 250 €, zzgl. MWst. Kommt es zu einer Mandantserteilung wird die Beratungsgebühr auf die dann anfallenden Kosten angerechnet, soweit Sie eine Kostentragungspflicht trifft, andernfalls wird sie rückerstattet. Im Scheidungsverfahren trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, sowie jeweils die Hälfte der Gerichtskosten, anders ist dies jedoch bei Streitigkeiten um Zugewinn, Unterhalt etc.
Gegebenenfalls werden Anwaltskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, wobei der mit der Versicherung vereinbarte Selbstbehalt zu berücksichtigen ist. Teilen Sie mir Ihre Versicherungsdaten mit, die Korrenspondenz übernehme ich für Sie.
Mandanten, die Sozialleistungen beziehen oder nur über geringes Einkommen verfügen, haben möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Der Beratungshilfeschein sollte beim Amtsgericht des Wohnsitzes bereits vor dem ersten Beratungsgespräch beantragt werden (Vorlage der Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag usw.). Alternativ können Sie das ausgefüllte Antragsformular und die Belege zum Termin mitbringen. Den Antrag bei Gericht stelle ich für Sie.
Aktuelles
§§ Erbrecht: Grundstücksübertragung zu Lebzeiten und Pflegeverpflichtung
Im konkreten Fall hatte der Kläger ein Grundstück zu Lebzeiten an seine Schwester übertragen. Als Gegenleistung wurde ihm ein Wohnrecht eingeräumt und die Schwester verpflichtete ihn lebenslang zu pflegen. In[…]
Weiterlesen§§ Familienrecht: Verjährung Ansprüche Schwiegerelten für Arbeitsleistungen an Immobilie Schwiegerkind
Geltend gemacht werden Ansprüche auf Ausgleichszahlungen für Arbeitsleistungen an der Immobilie des Schwiegersohnes, nachdem sich die Tochter von diesem endgültig getrennt hat. Der Schwiegervater macht nun gegen den Schwiegersohn Ansprüche[…]
Weiterlesen§§ Familienrecht: Berücksichtung von Zins und Tilgung bei Elternunterhalt
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, in welcher Höhe Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen der Berechnung von Elternunterhalt, als sekundäre Altersvorsorgeaufwendungen, berücksichtigungsfähig sind. Im zu entscheidenden Fall wohnte[…]
WeiterlesenKontakt
Andrea Baumann
Rechtsanwältin| Fachanwältin für Familienrecht
Lappersdorfer Straße 18
93059 Regensburg
Tel.: 0941/705510
E-Mail: info@rain-baumann.de
In Bürogemeinschaft mir Rechtsanwalt Alois Biebl
Zweigstelle:
Talblick 12, 92264 Ebermannsdorf
Termine nach Vereinbarung.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 13 Uhr, Mittwoch von 8:30 Uhr bis 17 Uhr.
QUALIFIKATION
¶ 2004–2009 Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich Alexander Universität Erlangen Nürnberg ¶ 2009 erstes Staatsexamen ¶ 2009–2011 Referendariat im OLG Bezirk Nürnberg ¶ 2011 zweites Staatsexamen ¶ 2011 Zulassung zur Anwaltschaft und Kanzleigründung Schwerpunkte Familienrecht und Erbrecht ¶ 2011 bis 2017 freie Mitarbeit in Anwaltskanzlei ¶ 2012 erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrganges Erbrecht ¶ 2012 erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrganges Familienrecht ¶ 2015 Verleihung des Fachanwaltstitels Familienrecht ¶ 2017 erfolgreiche Absolvierung Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht ¶ Mitglied deutscher Anwaltsverein, Anwaltsverein Amberg und Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Erbrecht ¶ Lehrbeauftragte der IHK Oberpfalz/Niederbayern