§§ Familienrecht: Nutzungsentschädigung PKW des Ehemannes

§§ Familienrecht: Nutzungsentschädigung PKW des Ehemannes

Das OLG Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit die Nutzung eines PKW, der im Alleineigentum eines Ehepartners steht, für Familienfahrten, auch für die Zeit des Getrenntlebens, zu Entschädigungsansprüchen führt.

Im vorliegenden Fall bestand unstreitig das Alleineigentum des Ehemannes (Hinweis: sofern die Eigentumsverhältnisse streitig sind, trägt derjenige, der sich auf das Alleineigentum beruft, die Beweislast). Das Fahrzeug wurde während der Ehe als Familienfahrzeug, also auch überwiegend für Fahrten mit der Familie und für Einkäufe, benutzt, so dass es sich vorliegend um einen Haushaltsgegenstand handelt.

Grundsätzlich gilt bei Hausratsgegenständen die Vermutung, dass diese im gemeinsamen Eigentum stehen. Diese Vermutung kann durch geeignete Beweise widerlegt werden. Nachdem das Alleineigentum nachgewiesen werden konnte, ist die Vermutung wiederlegt und es besteht ein Herausgabeanspruch des Ehemannes.

Diesem Anspruch können jedoch Einwände des anderen Ehepartners entgegenstehen, sofern dieser den Haushaltsgegenstand zur weiteren Haushaltsführung benötigt und selbst nicht in der Lage ist, sich einen entsprechenden Ersatzgegenstand anzuschaffen.

Im vorliegenden Fall wäre es der Ehefrau möglich gewesen, aufgrund ihres Einkommens, sich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, so dass der Einwand der Notwendigkeit zur Haushaltsführung nicht durchgreifen konnte.

Ein Herausgabeanspruch wurde seitens des OLG daher bejaht. Weiterhin führt er aus, dass für die Nutzung des Fahrzeuges ab nicht erfülltem Herausgabeverlangen eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist.

OLG Koblenz Beschluss v. 15.06.2016 – 13 UF 158/16