Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und
Das Famlienrecht
Mit der Eheschließung entstehen für beide Ehepartner gegenseitige Rechte und Pflichten, deren Wirkungen sich auch im Falle einer Trennung/Scheidung fortsetzen. Ein Ehevertrag kann helfen von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen. Liegt kein Ehevertrag vor, so ist im Einzelfall zu prüfen, wer welche Ansprüche hat.
Das Familienrecht regelt aber auch Themen wie Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft, Abstammung, wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten sowie Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern. Gerade im Familienrecht spielen Emotionen eine große Rolle. Deshalb ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt besonders wichtig. Meine fachliche Kompetenz, die durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sichergestellt wird, Objektivität und Einfühlungsvermögen bilden hierfür die erforderliche Basis. Im Fall der Trennung sind bereits frühzeitig vor allem Fragen zum Unterhalt usw. zu klären. Ich lade Sie daher herzlich ein, die weiterführenden Informationen zu nutzen.
Trennung und Scheidung
Wollen Sie sich trennen oder haben Sie sich bereits getrennt, so ist dies oft ein tiefer emotionaler und persönlicher Schnitt im Leben. Dennoch sind folgende Aspekte in den meisten Fällen bereits zu Beginn der Trennung zu regeln:
Ehegattenunterhalt
Bis zur Rechtskraft der Scheidung sieht das Gesetz einen Unterhaltsanspruch desjenigen Ehepartners vor, der weniger Einkommen erwirtschaftet als der andere. Der Anspruch besteht unabhängig vom Grund des Scheiterns der Ehe und unabhängig davon, wer die Trennung herbeigeführt hat. Eine Vereinbarung über den Verzicht auf Trennungsunterhalt ist unwirksam. Ab Rechtskraft der Scheidung ist möglicherweise nachehelicher Unterhalt zu leisten. Für die Berechnung des Unterhaltes kommt es maßgeblich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und damit auf das Einkommen der Ehepartner an. Diese Regelung gilt nur für Ehepaare. Bei nichtverheirateten Paaren besteht für einen Partner jedoch möglicherweise ein entsprechender Anspruch, sofern aus der Beziehung ein Kind hervorgegangen ist und aufgrund der Betreuung keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann.
Kindesunterhalt
Aus dem Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu den Eltern resultiert der Unterhaltsanspruch. So lange die Kinder sich in schulischer Ausbildung befinden genießen sie absoluten Vorrang. Mit Beginn der Ausbildung bzw. Eintritt der Volljährigkeit ist im Einzelfall zu differenzieren. Solange die Eltern zusammenleben, leisten beide Ihren Unterhalt durch Erziehung und Pflege. Trennen sich die Eltern, so ist dies jedoch für einen Elternteil nicht mehr möglich. Dieser ist dann zur Zahlung einer Geldrente verpflichtet, deren Höhe sich wieder am Einkommen des barzahlungspflichtigen Elternteiles und der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Die Berechnung des Unterhaltes ist komplex und umfangreich, anwaltliche Hilfe daher anzuraten.
Sorge- und Umgangsrecht
Für in der Ehe geborene Kinder üben die Eltern bereits von Gesetzes wegen das gemeinsame Sorgerecht aus. Grundsätzlich bleibt dies auch im Falle der Trennung bestehen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Trennung einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes oder die Übertragung von Teilbereich des Sorgerechtes auf ein Elternteil zu stellen. Sind Eltern nicht verheiratet, so ist grundsätzlich die Kindsmutter alleine sorgeberechtigt, es sei denn, bei der Geburt des Kindes wurde eine Sorgeerklärung abgegeben. Nach aktueller Gesetzeslage können Väter jedoch das gemeinsame Sorgerecht bei Gericht beantragen.
Finanzielle Angelegenheiten
Was passiert mit gemeinsamen Konten, gemeinsamen Darlehen? Auch hier besteht Regelungsbedarf.
Hausrat und Ehewohnung
Schließlich stellt sich bei jeder Trennung die Frage, wer in der Ehewohnung bleibt, oder ob beide ausziehen. Auch hier ergeben sich regelmäßig rechtliche Probleme, beispielsweise im Rahmen der Abwicklung des Mietverhältnisses. Wenn keine Einigung darüber erzielt werden kann, wer in der Ehewohnung bleibt, kann bei Gericht gegebenenfalls ein Ehewohnungszuweisungsverfahren eingeleitet werden. Und wohin mit dem Hausrat? Die Verteilung des Hausrates sollte möglichst einvernehmlich erfolgen.
Scheidung
Der Scheidungsantrag wird nach Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht, wobei für die antragstellende Partei Anwaltszwang herrscht.
Mein Ziel ist es, mit Ihnen möglichst zeitnah die zu klärenden Themengebiete zu besprechen, wirtschaftliche und konfliktlösende Strategien zu erarbeiten und diese auch umzusetzen. Damit Sie die Planungssicherheit und Klarheit erhalten, die Sie benötigen.