Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und
Das Familienrecht kurz und prägnant
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie – von der Eheschließung über die Trennung bis hin zu Unterhalt, Sorgerecht und Adoption.
Mit der Eheschließung entstehen Rechte und Pflichten, die auch nach einer Trennung oder Scheidung fortwirken.
Ein Ehevertrag kann helfen, von Anfang an klare Vereinbarungen zu treffen. Fehlt er, müssen im Einzelfall Ansprüche und Vermögensfragen individuell geprüft werden.
Da familiäre Konflikte oft emotional belastend sind, ist eine vertrauensvolle und kompetente rechtliche Begleitung besonders wichtig.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht
1. Warum ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag schafft klare Verhältnisse über Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich. So lassen sich spätere Konflikte im Falle einer Trennung oder Scheidung vermeiden.
2. Was passiert, wenn kein Ehevertrag besteht?
Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Einzelfall muss geprüft werden, welche Ansprüche die Ehepartner gegeneinander haben.
3. Welche Themen gehören zum Familienrecht?
Das Familienrecht umfasst u. a. Ehe und Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern.
4. Warum ist eine frühzeitige Beratung wichtig?
Gerade im Fall einer Trennung sollten Fragen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht frühzeitig geklärt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Trennung und Scheidung
Bei einer Trennung oder Scheidung stellen sich viele rechtliche Fragen – vom Ehegattenunterhalt über Kindesunterhalt bis hin zu Sorgerecht, Umgangsrecht und der Aufteilung von Vermögen und Hausrat.
Während der Trennungszeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Unterhalt für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner – unabhängig von der Schuldfrage. Nach der Scheidung kann nachehelicher Unterhalt relevant werden. Auch Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt, der sich nach dem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle richtet.
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bei verheirateten Eltern grundsätzlich bestehen, kann aber im Streitfall angepasst werden. Bei unverheirateten Eltern liegt das Sorgerecht zunächst bei der Mutter, kann aber durch eine Erklärung oder gerichtlichen Antrag erweitert werden.
Auch finanzielle Fragen wie gemeinsame Konten, Darlehen, Hausrat und die Ehewohnung müssen geregelt werden. Bei Uneinigkeit kann ein gerichtliches Verfahren notwendig sein.
Ziel meiner Beratung ist es, frühzeitig Klarheit zu schaffen, Konflikte zu vermeiden und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden – damit Sie Sicherheit für Ihre Zukunft gewinnen.
FAQs – Häufige Fragen bei Trennung und Scheidung
1. Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Ja, wenn Sie weniger verdienen als Ihr Ehepartner. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wer die Trennung verursacht hat und unabhängig von der Ehedauer und endet mit Rechtskraft der Ehescheidung. Nach Ablauf des Trennungsjahres, aber vor Rechtskraft der Scheidung, kann jedoch eine Neubewertung erforderlich sein.
2. Kann ich auf Trennungsunterhalt verzichten?
Nein, ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist gesetzlich unwirksam.
3. Wann besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Nach Rechtskraft der Scheidung kann ein Anspruch bestehen – abhängig von Einkommen, Bedürftigkeit. Dem nachehelichen Unterhaltsrecht liegt der Gedanke der Eigenverantwortung der geschiedenen Eheleute zugrunde, so dass nachehlicher Unterhalt insbesondere bei der Betreuung gemeinsamer Kinder beansprucht werden kann. Aber auch derjenige, der wegen Alters oder Krankheit nicht mehr voll erwerbsfähig ist, kann Unterhalt beanspruchen. In der Praxis häufig anzutreffen ist der sog. Aufstockungsunterhalt mit dem Einkommensdifferenzen, die aufgrund der Ehe entstanden sind ausgeglichen werden.
4. Wie wird Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt errechnet sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Bedarf des Kindes. Hierfür gibt die Düsseldorfer Tabelle den Grundbedarf vor. Im Einzelfall kann noch Mehr- oder Sonderbedarf geltend gemacht werden. Die Berechnung ist komplex – anwaltliche Hilfe ist empfehlenswert.
5. Wer hat das Sorgerecht nach der Trennung?
Verheiratete Eltern behalten grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern liegt es zunächst bei der Mutter, kann aber erweitert werden.
6. Was passiert mit der Ehewohnung und dem Hausrat?
Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein gerichtliches Verfahren zur Zuweisung der Wohnung oder zur Hausratverteilung eingeleitet werden.
7. Was muss ich bei gemeinsamen Konten und Krediten beachten?
Das Vermögen ist aufzuteilen, gemeinsame Konten sind aufzulösen, Eigentumsverhältnisse an der Immobilie sind zu regeln. Eine anwaltliche Beratung hilft, faire und rechtssichere Lösungen zu finden.
8. Wann kann ich die Scheidung einreichen?
Nach Ablauf des Trennungsjahres. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang.
9. Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Wer keinen Ehevertrag geschlossen hat, ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Der Ausgleich erfolgt durch Vergleich des Vermögens beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages. Wer in der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat, muss dem anderen Ehegatten einen Ausgleich gewähren. Die Berechnung hierzu ist komplex, die Berechnung sollte ein Anwalt durchführen
10. Was passiert mit den Rentenpunkten?
Während der Ehe zahlen beide, in Alleinverdienerehen nur einer in die Rentenversorgung – egal ob privat, betrieblich oder gesetzlich. Dieser Rentenzuwachs während der Ehezeit wird ausgeglichen, auf beiden Seiten.