Rechtsanwältin Andrea Baumann in Regensburg

Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin Familienrecht

Familienrecht

Gerade im Familienrecht spielen Emotionen eine große Rolle. Ich berate Sie umfassen zu den Themen Ehe, Familie und Partnerschaft.

Erbrecht

Ich berate Sie umfassen zu allen Themen des Erbrechts.
Von der Nachfolgeplanung, Testamentsgestaltung, wie auch beim Erbauseinandersetzungen.

Scheidung Online

Scheidung ohne Termin beim Anwalt? Das geht! Auch bei einvernehmlichen Scheidungen herrscht für denjenigen, der den Scheidungsantrag stellen will, Anwaltszwang.

Kompetenz mit Herz und Verstand – Ihr Recht in guten Händen
Willkommen auf meiner Homepage!

Rechtsfragen rund um Erbschaft und Nachlassplanung, Familie, Ehe, Trennung und Scheidung erfordern neben juristischer Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Als erfahrene Fachanwältin für Erb- und Familienrecht stehe ich Ihnen in diesen emotional belastenden und rechtlich komplexen Lebenssituationen mit Rat und Tat zur Seite.

Ob es um die Gestaltung eines Testaments, die Regelung eines Erbfalls, Unterhaltsfrage oder die rechtssichere Begleitung bei Trennung und Scheidung geht – ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung, die rechtlich fundiert und menschlich verständlich ist.

Vertrauen, Klarheit und Durchsetzungskraft sind die Grundpfeiler meiner Arbeit. 

Informieren Sie sich gerne auf meiner Webseite über meine Leistungen.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – ich freue mich, Sie persönlich in meiner Kanzlei in Regensburg oder Ebermannsdorf, falls gewünscht auch online via Zoom oder Teams, begrüßen zu dürfen.

Andrea Baumann

Fachanwältin für Erb- und Familienrecht

Übersicht der Themen

Das Famlienrecht

Mit der Eheschließung entstehen für beide Ehepartner gegenseitige Rechte und Pflichten, deren Wirkungen sich auch im Falle einer Trennung/Scheidung fortsetzen. Ein Ehevertrag kann helfen von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen. Liegt kein Ehevertrag vor, so ist im Einzelfall zu prüfen, wer welche Ansprüche hat.

Das Familienrecht regelt aber auch Themen wie Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft, Abstammung, wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten sowie Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern. Gerade im Familienrecht spielen Emotionen eine große Rolle. Deshalb ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt besonders wichtig. Meine fachliche Kompetenz, die durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sichergestellt wird, Objektivität und Einfühlungsvermögen bilden hierfür die erforderliche Basis. Im Fall der Trennung sind bereits frühzeitig vor allem Fragen zum Unterhalt usw. zu klären. Ich lade Sie daher herzlich ein, die weiterführenden Informationen zu nutzen.

Trennung und Scheidung

Wollen Sie sich trennen oder haben Sie sich bereits getrennt, so ist dies oft ein tiefer emotionaler und persönlicher Schnitt im Leben. Dennoch sind folgende Aspekte in den meisten Fällen bereits zu Beginn der Trennung zu regeln:

Ehegattenunterhalt

Bis zur Rechtskraft der Scheidung sieht das Gesetz einen Unterhaltsanspruch desjenigen Ehepartners vor, der weniger Einkommen erwirtschaftet als der andere. Der Anspruch besteht unabhängig vom Grund des Scheiterns der Ehe und unabhängig davon, wer die Trennung herbeigeführt hat. Eine Vereinbarung über den Verzicht auf Trennungsunterhalt ist unwirksam. Ab Rechtskraft der Scheidung ist möglicherweise nachehelicher Unterhalt zu leisten. Für die Berechnung des Unterhaltes kommt es maßgeblich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und damit auf das Einkommen der Ehepartner an. Diese Regelung gilt nur für Ehepaare. Bei nichtverheirateten Paaren besteht für einen Partner jedoch möglicherweise ein entsprechender Anspruch, sofern aus der Beziehung ein Kind hervorgegangen ist und aufgrund der Betreuung keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann.

Kindesunterhalt

Aus dem Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu den Eltern resultiert der Unterhaltsanspruch. So lange die Kinder sich in schulischer Ausbildung befinden genießen sie absoluten Vorrang. Mit Beginn der Ausbildung bzw. Eintritt der Volljährigkeit ist im Einzelfall zu differenzieren. Solange die Eltern zusammenleben, leisten beide Ihren Unterhalt durch Erziehung und Pflege. Trennen sich die Eltern, so ist dies jedoch für einen Elternteil nicht mehr möglich. Dieser ist dann zur Zahlung einer Geldrente verpflichtet, deren Höhe sich wieder am Einkommen des barzahlungspflichtigen Elternteiles und der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Die Berechnung des Unterhaltes ist komplex und umfangreich, anwaltliche Hilfe daher anzuraten.

Sorge- und Umgangsrecht

Für in der Ehe geborene Kinder üben die Eltern bereits von Gesetzes wegen das gemeinsame Sorgerecht aus. Grundsätzlich bleibt dies auch im Falle der Trennung bestehen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Trennung einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes oder die Übertragung von Teilbereich des Sorgerechtes auf ein Elternteil zu stellen. Sind Eltern nicht verheiratet, so ist grundsätzlich die Kindsmutter alleine sorgeberechtigt, es sei denn, bei der Geburt des Kindes wurde eine Sorgeerklärung abgegeben. Nach aktueller Gesetzeslage können Väter jedoch das gemeinsame Sorgerecht bei Gericht beantragen.

Finanzielle Angelegenheiten

Was passiert mit gemeinsamen Konten, gemeinsamen Darlehen? Auch hier besteht Regelungsbedarf.

Hausrat und Ehewohnung

Schließlich stellt sich bei jeder Trennung die Frage, wer in der Ehewohnung bleibt, oder ob beide ausziehen. Auch hier ergeben sich regelmäßig rechtliche Probleme, beispielsweise im Rahmen der Abwicklung des Mietverhältnisses. Wenn keine Einigung darüber erzielt werden kann, wer in der Ehewohnung bleibt, kann bei Gericht gegebenenfalls ein Ehewohnungszuweisungsverfahren eingeleitet werden. Und wohin mit dem Hausrat? Die Verteilung des Hausrates sollte möglichst einvernehmlich erfolgen.

Scheidung

Der Scheidungsantrag wird nach Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht, wobei für die antragstellende Partei Anwaltszwang herrscht.
Mein Ziel ist es, mit Ihnen möglichst zeitnah die zu klärenden Themengebiete zu besprechen, wirtschaftliche und konfliktlösende Strategien zu erarbeiten und diese auch umzusetzen. Damit Sie die Planungssicherheit und Klarheit erhalten, die Sie benötigen.

Ehevertrag

Ehevertrag Rosenkrieg im Falle der Trennung muss nicht sein. Hierbei helfen oftmals Eheverträge, die meistens vor oder kurz nach der Eheschließung geschlossen werden. Auch während einer bestehender Ehe kann ein Ehevertrag notwendig und sinnvoll werden. Hierzu berate ich Sie gerne und erarbeite mit Ihnen einen Ehevertrag, der Ihren individuellen Vorstellungen und Planungen am besten entspricht.

Scheidung online - ohne Termin beim Anwalt? Das geht!

Scheidung ohne Termin beim Anwalt? Das geht!

Auch bei einvernehmlichen Scheidungen herrscht nach den gesetzlichen Vorgaben für denjenigen, der den Scheidungsantrag stellen will, Anwaltszwang. Das heißt, der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Sobald dann alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Scheidungstermin vor dem Amtsgericht stattfinden.

Wer sich einvernehmlich scheiden lassen will, muss dafür nicht zwingen einen Termin beim Anwalt wahrnehmen. Gerne bearbeite ich Ihr Anliegen auch ohne großen Aufwand und unkompliziert für Sie, bundesweit, und nehme den Termin am Amtsgericht mit Ihnen wahr.

Hierfür benötige ich lediglich die nachfolgenden Formulare ausgefüllt und unterzeichnet, sowie eine Kopie der Heiratsurkunde:

Die Kosten für das Scheidungsverfahren

Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind abhängig vom Verfahrenswert, den das Amtsgericht bestimmt und der sich am Einkommen der Eheleute bemisst.

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein die Kosten zu tragen, so gibt es die Möglichkeit Antrag auf Verfahrenskostenübernahme zu stellen. Das Formular für Prozesskostenhilfe (PDF) können Sie nachfolgend ebenfalls ausfüllen und unterzeichnet zurücksenden. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass die Belege für Ihre Angaben beifügen.

Sollte dennoch ein Gespräch erforderlich und gewünscht sein, kann dies gerne persönlich in meinen Büroräumen oder online via Zoom oder Teams erfolgen. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.

Erbrecht – Vermögensnachfolge im Todesfall

Testament oder Erbvertrag

Erbrechtliche Fälle sind ebenso wie familienrechtliche Fälle häufig geprägt von Emotionen. Deshalb ist die sachliche Bearbeitung der Fälle für mich ebenso wichtig wie die Ausarbeitung wirtschaftlich vernünftiger Lösungen. Konflikte können bereits zu Lebzeiten durch die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen oder aber durch lebzeitige Verfügungen vermieden werden. Ich berate Sie hierzu gerne und erarbeite zusammen mit Ihnen einen Vertrag oder eine letztwillige Verfügung, die Ihren Wünschen und Vorstellungen am besten entspricht, denn die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen hierfür oftmals nicht aus.

Pflichtteil

Wird ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge, beispielsweise durch ein Testament, ausgeschlossen, so erhält er den Pflichtteil. Die Höhe der Pflichtteilsforderung richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes nach Abzug von Verbindlichkeiten und Beerdigungskosten. Wurden innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Verstorbenen durch diesen noch Schenkungen getätigt, so können diese Schenkungen Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.

Erbe

Wer Erbe wird, hat die Möglichkeit, das Erbe anzunehmen oder auch auszuschlagen. Wann eine Ausschlagung sinnvoll ist, ergibt sich meist aus einem vorläufigen Nachlassverzeichnis, das sehr schnell zu erstellen ist, da die Ausschlagungsfrist lediglich 6 Wochen ab Kenntnis der möglichen Erbschaft beträgt. Werden mehrere Personen gemeinsam Erben, so bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft, die den Nachlass grundsätzlich gemeinsam verwaltet. Die Erbengemeinschaft ist spätestens nach 30 Jahren aufzulösen und der noch vorhandene Nachlass zu teilen.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Aufgrund des Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetztes sind von den Erben aus dem Nachlass gegebenenfalls Steuern an den Fiskus zu entrichten. Die Erben haben je nach Verwandtengrad Steuerfreibeträge. Übersteigt der Nachlassanteil den Steuerfreibetrag, so ist der überschießende Teil zu versteuern.
Kommt es zu streitigen Auseinandersetzungen, vertrete ich Ihre Interessen fachlich kompetent und engagiert und zielgerichtet, auch im gerichtlichen Verfahren.

Nutzen Sie gerne das Formular Erbrecht zur Terminvorbereitung.

Vergütung: Kosten für Scheidung, Trennung, Erbrecht

Gesetzliche Gebühren und Vergütungsvereinbarung

Die Kosten für eine rechtliche Vertretung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die gesetzlichen Gebühren bemessen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht bestimmt wird.

Neben der gesetzlichen Gebühr nach RVG, die im gerichtlichen Verfahren zwingend zu beachten ist, biete ich für die außergerichtliche Vertretung und Bearbeitung eine Vergütungsvereinbarung, die an den Fall und den zu erwartenden Aufwand angepasst ist. Dabei unterscheide ich zwischen Zeithonorar mit einer Stundenpauschale, einem Pauschalhonorar oder einer Mindestvergütung nach RVG.

Kosten der Erstberatung

Für die Erstberatung kann ein Festpreis vereinbart werden, der sich ebenfalls an Umfang und Komplexität des Sachverhaltes orientiert.

Weitere Hinweise

Gegebenenfalls werden Anwaltskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, wobei der mit der Versicherung vereinbarte Selbstbehalt zu berücksichtigen ist. Teilen Sie mir Ihre Versicherungsdaten mit, die Korrespondenz übernehme ich für Sie.

Mandanten, die Sozialleistungen beziehen oder nur über geringes Einkommen verfügen, haben möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Der Beratungshilfeschein sollte beim Amtsgericht des Wohnsitzes bereits vor dem ersten Beratungsgespräch beantragt werden (Vorlage der Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag usw.).

 

In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl – Fachanwalt für Erb- und Familienrecht

Letzter Wille wirksam? So muss die Unterschrift aussehen

Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und

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Andrea Baumann
Rechtsanwältin und Fachanwältin

Lappersdorfer Straße 18
93059 Regensburg

Talblick 12
92263 Ebermannsdorf

Telefon: 0941/7055124 o. 0941/705510

Mobil: +4917655239801

Mail: info@rain-baumann

In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl – Fachanwalt für Erb- und Familienrecht

Mitglied im deutschen Anwaltsverein – Arbeitsgruppen Erbrecht und Familienrecht

Mitglied Institut für Erbrecht