Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und
Gerade im Familienrecht spielen Emotionen eine große Rolle. Ich berate Sie umfassen zu den Themen Ehe, Familie und Partnerschaft.
Ich berate Sie umfassen zu allen Themen des Erbrechts.
Von der Nachfolgeplanung, Testamentsgestaltung, wie auch beim Erbauseinandersetzungen.
Scheidung ohne Termin beim Anwalt? Das geht! Auch bei einvernehmlichen Scheidungen herrscht für denjenigen, der den Scheidungsantrag stellen will, Anwaltszwang.
Rechtsfragen rund um Erbschaft und Nachlassplanung, Familie, Ehe, Trennung und Scheidung erfordern neben juristischer Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Als erfahrene Fachanwältin für Erb- und Familienrecht stehe ich Ihnen in diesen emotional belastenden und rechtlich komplexen Lebenssituationen mit Rat und Tat zur Seite.
Ob es um die Gestaltung eines Testaments, die Regelung eines Erbfalls, Unterhaltsfrage oder die rechtssichere Begleitung bei Trennung und Scheidung geht – ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung, die rechtlich fundiert und menschlich verständlich ist.
Vertrauen, Klarheit und Durchsetzungskraft sind die Grundpfeiler meiner Arbeit.
Informieren Sie sich gerne auf meiner Webseite über meine Leistungen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin – ich freue mich, Sie persönlich in meiner Kanzlei in Regensburg oder Ebermannsdorf, falls gewünscht auch online via Zoom oder Teams, begrüßen zu dürfen.
Andrea Baumann
Fachanwältin für Erb- und Familienrecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie – von der Eheschließung über die Trennung bis hin zu Unterhalt, Sorgerecht und Adoption.
Mit der Eheschließung entstehen Rechte und Pflichten, die auch nach einer Trennung oder Scheidung fortwirken.
Ein Ehevertrag kann helfen, von Anfang an klare Vereinbarungen zu treffen. Fehlt er, müssen im Einzelfall Ansprüche und Vermögensfragen individuell geprüft werden.
Da familiäre Konflikte oft emotional belastend sind, ist eine vertrauensvolle und kompetente rechtliche Begleitung besonders wichtig.
Ein Ehevertrag schafft klare Verhältnisse über Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich. So lassen sich spätere Konflikte im Falle einer Trennung oder Scheidung vermeiden.
Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Einzelfall muss geprüft werden, welche Ansprüche die Ehepartner gegeneinander haben.
Das Familienrecht umfasst u. a. Ehe und Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern.
Gerade im Fall einer Trennung sollten Fragen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht frühzeitig geklärt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei einer Trennung oder Scheidung stellen sich viele rechtliche Fragen – vom Ehegattenunterhalt über Kindesunterhalt bis hin zu Sorgerecht, Umgangsrecht und der Aufteilung von Vermögen und Hausrat.
Während der Trennungszeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Unterhalt für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner – unabhängig von der Schuldfrage. Nach der Scheidung kann nachehelicher Unterhalt relevant werden. Auch Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt, der sich nach dem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle richtet.
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bei verheirateten Eltern grundsätzlich bestehen, kann aber im Streitfall angepasst werden. Bei unverheirateten Eltern liegt das Sorgerecht zunächst bei der Mutter, kann aber durch eine Erklärung oder gerichtlichen Antrag erweitert werden.
Auch finanzielle Fragen wie gemeinsame Konten, Darlehen, Hausrat und die Ehewohnung müssen geregelt werden. Bei Uneinigkeit kann ein gerichtliches Verfahren notwendig sein.
Ziel meiner Beratung ist es, frühzeitig Klarheit zu schaffen, Konflikte zu vermeiden und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden – damit Sie Sicherheit für Ihre Zukunft gewinnen.
Nein, ein Verzicht auf Trennungsunterhalt ist gesetzlich unwirksam.
Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Einzelfall muss geprüft werden, welche Ansprüche die Ehepartner gegeneinander haben.
Nach Rechtskraft der Scheidung kann ein Anspruch bestehen – abhängig von Einkommen, Bedürftigkeit. Dem nachehelichen Unterhaltsrecht liegt der Gedanke der Eigenverantwortung der geschiedenen Eheleute zugrunde, so dass nachehlicher Unterhalt insbesondere bei der Betreuung gemeinsamer Kinder beansprucht werden kann. Aber auch derjenige, der wegen Alters oder Krankheit nicht mehr voll erwerbsfähig ist, kann Unterhalt beanspruchen. In der Praxis häufig anzutreffen ist der sog. Aufstockungsunterhalt mit dem Einkommensdifferenzen, die aufgrund der Ehe entstanden sind ausgeglichen werden.
Der Kindesunterhalt errechnet sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Bedarf des Kindes. Hierfür gibt die Düsseldorfer Tabelle den Grundbedarf vor. Im Einzelfall kann noch Mehr- oder Sonderbedarf geltend gemacht werden. Die Berechnung ist komplex – anwaltliche Hilfe ist empfehlenswert.
Verheiratete Eltern behalten grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern liegt es zunächst bei der Mutter, kann aber erweitert werden.
Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein gerichtliches Verfahren zur Zuweisung der Wohnung oder zur Hausratverteilung eingeleitet werden.
Das Vermögen ist aufzuteilen, gemeinsame Konten sind aufzulösen, Eigentumsverhältnisse an der Immobilie sind zu regeln. Eine anwaltliche Beratung hilft, faire und rechtssichere Lösungen zu finden.
Nach Ablauf des Trennungsjahres. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang.
Wer keinen Ehevertrag geschlossen hat, ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Der Ausgleich erfolgt durch Vergleich des Vermögens beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages. Wer in der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat, muss dem anderen Ehegatten einen Ausgleich gewähren. Die Berechnung hierzu ist komplex, die Berechnung sollte ein Anwalt durchführen.
Während der Ehe zahlen beide, in Alleinverdienerehen nur einer in die Rentenversorgung – egal ob privat, betrieblich oder gesetzlich. Dieser Rentenzuwachs während der Ehezeit wird ausgeglichen, auf beiden Seiten.
Auch bei einvernehmlichen Scheidungen herrscht nach den gesetzlichen Vorgaben für denjenigen, der den Scheidungsantrag stellen will, Anwaltszwang. Das heißt, der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Sobald dann alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Scheidungstermin vor dem Amtsgericht stattfinden.
Wer sich einvernehmlich scheiden lassen will, muss dafür nicht zwingen einen Termin beim Anwalt wahrnehmen. Gerne bearbeite ich Ihr Anliegen auch ohne großen Aufwand und unkompliziert für Sie, bundesweit, und nehme den Termin am Amtsgericht mit Ihnen wahr.
Hierfür benötige ich lediglich die nachfolgenden Formulare ausgefüllt und unterzeichnet, sowie eine Kopie der Heiratsurkunde:
Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind abhängig vom Verfahrenswert, den das Amtsgericht bestimmt und der sich am Einkommen der Eheleute bemisst.
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein die Kosten zu tragen, so gibt es die Möglichkeit Antrag auf Verfahrenskostenübernahme zu stellen. Das Formular für Prozesskostenhilfe (PDF) können Sie nachfolgend ebenfalls ausfüllen und unterzeichnet zurücksenden. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass die Belege für Ihre Angaben beifügen.
Sollte dennoch ein Gespräch erforderlich und gewünscht sein, kann dies gerne persönlich in meinen Büroräumen oder online via Zoom oder Teams erfolgen. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.
Erbrechtliche Fälle sind ebenso wie familienrechtliche Fälle häufig geprägt von Emotionen. Deshalb ist die sachliche Bearbeitung der Fälle für mich ebenso wichtig wie die Ausarbeitung wirtschaftlich vernünftiger Lösungen. Konflikte können bereits zu Lebzeiten durch die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen oder aber durch lebzeitige Verfügungen vermieden werden. Ich berate Sie hierzu gerne und erarbeite zusammen mit Ihnen einen Vertrag oder eine letztwillige Verfügung, die Ihren Wünschen und Vorstellungen am besten entspricht, denn die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen hierfür oftmals nicht aus.
Wird ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge, beispielsweise durch ein Testament, ausgeschlossen, so erhält er den Pflichtteil. Die Höhe der Pflichtteilsforderung richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes nach Abzug von Verbindlichkeiten und Beerdigungskosten. Wurden innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Verstorbenen durch diesen noch Schenkungen getätigt, so können diese Schenkungen Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.
Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und deren Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers. Dabei handelt es sich um einen reinen Geldanspruch, der anhand des Nachlasses berechnet wird.
Der Pflichtteilsanspruch besteht in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wäre Ihr gesetzlicher Erbteil 1/2, so ist der Pflichtteil 1/4.
Nein. Der Pflichtteilsanspruch ist nicht automatisch zu erfüllen. Der Pflichtteil muss gegenüber dem Erben geltend gemacht werden und zwar am besten schriftlich. Es gilt dafür die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Beginnend ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Pflichtteilsanspruch (Kenntnis von Tod und der Enterbung).
Der erste Schritt ist die schriftliche Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Erben. Nachdem der Pflichtteil anhand des Nachlasses berechnet wird, müssen Sie Kenntnis über den Nachlass bekommen. Hierfür haben Sie das Recht, vom Erben Auskunft über den Nachlass und dessen Wert zu erhalten. Falls die Erben dies verweigern, können Sie diese Auskunft gerichtlich durchsetzen.
Sie haben das Recht neben einem privat, vom Erben selbst, erstellten Nachlassverzeichnis auch ein notarielles Nachlassverzeichnis zu fordern.
Vorteil des notariellen Nachlassverzeichnisses ist die Nachlassermittlungspflicht des Notars, er darf sich nicht nur auf die Angaben des Erben verlassen. Nachteil ist, dass hierfür Kosten entstehen, die dann bei der Pflichtteilsberechnung wiederum zu berücksichtigen sind.
Nein. Viele Pflichtteilsansprüche lassen sich zunächst außergerichtlich durchsetzen.
Sollte eine Einigung nicht möglich sein, dem Anspruch widersprochen werden oder schlicht die Zahlung unterbleiben, so ist ein gerichtliches Verfahren unumgänglich, um den Anspruch zu sichern und vor der Verjährung zu schützen.
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und wenn möglich eine Einigung zu erzielen.
Wer Erbe wird, hat die Möglichkeit, das Erbe anzunehmen oder auch auszuschlagen. Wann eine Ausschlagung sinnvoll ist, ergibt sich meist aus einem vorläufigen Nachlassverzeichnis, das sehr schnell zu erstellen ist, da die Ausschlagungsfrist lediglich 6 Wochen ab Kenntnis der möglichen Erbschaft beträgt. Werden mehrere Personen gemeinsam Erben, so bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft, die den Nachlass grundsätzlich gemeinsam verwaltet. Die Erbengemeinschaft soll spätestens nach 30 Jahren aufgelöste werden, um Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herzustellen.
Aufgrund des Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetztes sind von den Erben aus dem Nachlass gegebenenfalls Steuern an den Fiskus zu entrichten. Die Erben haben je nach Verwandtengrad Steuerfreibeträge. Übersteigt der Nachlassanteil den Steuerfreibetrag, so ist der überschießende Teil zu versteuern.
Kommt es zu streitigen Auseinandersetzungen, vertrete ich Ihre Interessen fachlich kompetent und engagiert und zielgerichtet, auch im gerichtlichen Verfahren.
Nutzen Sie gerne das Formular Erbrecht zur Terminvorbereitung.
Die Kosten für eine rechtliche Vertretung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die gesetzlichen Gebühren bemessen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht bestimmt wird.
Neben der gesetzlichen Gebühr nach RVG, die im gerichtlichen Verfahren zwingend zu beachten ist, biete ich für die außergerichtliche Vertretung und Bearbeitung eine Vergütungsvereinbarung, die an den Fall und den zu erwartenden Aufwand angepasst ist. Dabei unterscheide ich zwischen Zeithonorar mit einer Stundenpauschale, einem Pauschalhonorar oder einer Mindestvergütung nach RVG.
Für die Erstberatung kann ein Festpreis vereinbart werden, der sich ebenfalls an Umfang und Komplexität des Sachverhaltes orientiert.
Gegebenenfalls werden Anwaltskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, wobei der mit der Versicherung vereinbarte Selbstbehalt zu berücksichtigen ist. Teilen Sie mir Ihre Versicherungsdaten mit, die Korrespondenz übernehme ich für Sie.
Mandanten, die Sozialleistungen beziehen oder nur über geringes Einkommen verfügen, haben möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Der Beratungshilfeschein sollte beim Amtsgericht des Wohnsitzes bereits vor dem ersten Beratungsgespräch beantragt werden (Vorlage der Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag usw.).
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl – Fachanwalt für Erb- und Familienrecht
Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und
„Vererben? Damit beschäftige ich mich, wenn ich alt bin!“ – sagen viele. Und dann kommt das Leben dazwischen. Oder der Bus. Oder der unerwartete Lottogewinn.
Im konkreten Fall hatte der Kläger ein Grundstück zu Lebzeiten an seine Schwester übertragen. Als Gegenleistung wurde ihm ein Wohnrecht eingeräumt und die Schwester verpflichtete
Geltend gemacht werden Ansprüche auf Ausgleichszahlungen für Arbeitsleistungen an der Immobilie des Schwiegersohnes, nachdem sich die Tochter von diesem endgültig getrennt hat. Der Schwiegervater macht
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, in welcher Höhe Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen der Berechnung von Elternunterhalt, als sekundäre Altersvorsorgeaufwendungen, berücksichtigungsfähig sind.
Das OLG Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit die Nutzung eines PKW, der im Alleineigentum eines Ehepartners steht, für Familienfahrten, auch für die
Andrea Baumann
Rechtsanwältin und Fachanwältin
Lappersdorfer Straße 18
93059 Regensburg
Talblick 12
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Telefon: 0941/7055124 o. 0941/705510
Mobil: +4917655239801
Mail: info@rain-baumann.de
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl – Fachanwalt für Erb- und Familienrecht
Mitglied im deutschen Anwaltsverein – Arbeitsgruppen Erbrecht und Familienrecht