Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und
Wenn es um das Erben und Vererben geht, treffen juristische Präzision und familiäre Emotionen unmittelbar aufeinander.
Als erfahrene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht in Regensburg, berate ich Sie im Westenviertel und der gesamten Region Regensburg kompetent und persönlich. Gemeinsam schaffen wir rechtssichere Lösungen für Ihren Nachlass oder Ihre Erbangelegenheiten.
Ein Erbfall bringt oft nicht nur Trauer, sondern auch viele rechtliche Fragen mit sich:
Ich unterstütze Mandanten aus dem Regensburger Westenviertel in allen Fragen rund um das Erbrecht, mit besonderem Augenmerk auf Empathie, Fairness und klare Kommunikation.
Erbrechtliche Angelegenheiten treten oft unerwartet auf und erfordern dennoch schnelle und gut durchdachte Entscheidungen. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, Fehler zu vermeiden, Fristen einzuhalten und die eigene rechtliche Position zu sichern.
Ich begleite Mandantinnen und Mandanten aus Regensburg-Westenviertel und Umgebung in allen Fragen des Erbrechts, insbesondere bei:
Mein Anspruch ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu erarbeiten, die rechtlich fundiert und zugleich menschlich fair ist, damit Sie in einer sensiblen Lebensphase Sicherheit und Klarheit gewinnen.
Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den persönlichen Wünschen entspricht.
Ein individuell gestaltetes Testament ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen nach eigenen Vorstellungen zu vererben – und spätere Konflikte zu vermeiden.
Vorteile eines Testaments:
Ich helfe Ihnen im Regensburg-Westenviertel dabei, ein rechtssicheres Testament zu entwerfen oder bestehende Regelungen rechtlich zu überprüfen.
Auch wer im Testament nicht bedacht wurde, kann einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Dieser Anspruch sichert besonders Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ab.
Beim Pflichtteil geht es nicht um einen Sachanteil am Nachlass, sondern um einen Geldanspruch gegen die Erben.
Ich prüfe Ihre Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche und helfe Ihnen, diese durchzusetzen oder abzuwehren.
| Situation | Anspruch |
|---|---|
| Enterbung durch Testament | Pflichtteil |
| Schenkungen vor Tod | Pflichtteilsergänzung |
| Erbengemeinschaft | Auszahlungsanspruch |
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft verwalten den Nachlass grundsätzlich gemeinsam.
Das gemeinsame Verwalten von Immobilien, Konten oder Wertgegenständen kann schnell zu Konflikten führen.
Ziel einer Erbengemeinschaft ist grundsätzlich die sogenannte Auseinandersetzung des Nachlasses. Dabei wird der Nachlass aufgeteilt und die Erbengemeinschaft aufgelöst.
Ich berate Sie zur Erbauseinandersetzung, begleite Verhandlungen innerhalb der Familie und helfe, faire Lösungen zu finden, bevor der Streit vor Gericht landet.
Nicht jedes Erbe ist automatisch ein Gewinn. Wenn Schulden oder Verbindlichkeiten Teil des Nachlasses sind, kann die Ausschlagung des Erbes sinnvoll sein.
Dabei ist jedoch Eile geboten: Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren. Innerhalb dieses Zeitraums sollte geprüft werden, ob der Nachlass tatsächlich werthaltig ist oder Verbindlichkeiten enthält.
Eine erste Orientierung kann ein vorläufiges Nachlassverzeichnis bieten, das Aufschluss über Vermögenswerte und Schulden gibt.
Ob die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, etwa von bestehenden Schulden, laufenden Verträgen oder der familiären Situation. Eine rechtliche Beratung hilft, Risiken zu erkennen und fundiert zu entscheiden.
Eine Erbausschlagung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
Neben den juristischen Fragen sind im Erbrecht häufig auch steuerliche Überlegungen entscheidend. Viele Mandantinnen und Mandanten fragen sich:
Ich erkläre Ihnen verständlich, welche steuerlichen Regelungen bei einer Erbschaft oder Schenkung zu beachten sind und wie Sie ungewollte steuerliche Belastungen vermeiden können. Dabei berücksichtige ich Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre familiären Wünsche und den tatsächlichen Wert Ihres Vermögens.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten gezielt zu übertragen. Eine sogenannte vorweggenommene Erbfolge kann nicht nur steuerliche Vorteile bringen, sondern auch helfen, spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden. Ich prüfe für Sie, welche Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Ihrem individuellen Fall sinnvoll sind, damit Ihr Vermögen rechtssicher und planvoll in die nächsten Generationen übergeht.
Ich berate Mandantinnen und Mandanten im Regensburger Westenviertel zu allen Fragen rund um das Erbrecht. Ganz gleich, ob es um die Gestaltung eines Testaments, die Regelung einer Erbengemeinschaft oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen geht, Sie erhalten bei mir stets eine persönliche, verständliche und lösungsorientierte Beratung.
Erbrechtliche Themen sind oft eng mit der eigenen Lebensplanung, familiären Spannungen und wirtschaftlichen Fragen verbunden. Deshalb ist es mir besonders wichtig, juristische Komplexität in klare Worte zu fassen und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, die sowohl rechtlich fundiert als auch menschlich tragbar ist.
Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher regeln möchten, unterstütze ich sie Schritt für Schritt bei der Erstellung Ihres Testaments. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden und mögliche Konflikte innerhalb der Familie vermieden werden.
Ein Testament ist oft über viele Jahre hinweg das zentrale Dokument zur Vermögensnachfolge. Doch Lebensumstände ändern sich durch Heirat, Scheidung, den Erwerb einer Immobilie oder die Geburt von Kindern. Deshalb kann ein älteres Testament rechtliche Lücken oder Widersprüche enthalten, die zu Problemen führen, wenn der Erbfall eintritt.
Wenn Sie bereits ein Testament erstellt haben und sich fragen, ob es noch aktuell, vollständig und rechtlich wirksam ist, biete ich Ihnen eine umfassende Testamentsanalyse zum Pauschalpreis von 250 € inkl. MwSt.
✔ Analyse Ihres bestehenden Testamentes
✔ Prüfung von Pflichtteilsrisiken
✔ Einschätzung bei Immobilien- und Familienkonstellationen
✔ Beratung persönlich oder online
Sie erhalten eine klare, praxisnahe Einschätzung, ob Ihr Testament weiterhin Bestand hat oder ob Änderungen empfehlenswert sind. So vermeiden Sie Unsicherheiten und stellen sicher, dass Ihre Wünsche im Ernstfall wirklich umgesetzt werden.
Terminbuchung online oder telefonisch unter: 0941 70 55124
Vor dem Termin senden Sie bitte den vorbereitenden Fragebogen und den Datenschutzhinweis ausgefüllt zu.
Ja. Ein Testament kann auch ohne Notar wirksam sein, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben wird. Entscheidend ist, dass der gesamte Text vom Erblasser selbst geschrieben wurde. Ein am Computer erstelltes Testament ist ohne notarielle Beurkundung in der Regel nicht gültig.
Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand geschrieben werden. Außerdem sollte es mit Ort und Datum versehen sein und am Ende persönlich unterschrieben werden. Wichtig ist, dass aus dem Inhalt eindeutig hervorgeht, wer Erbe werden soll und welche Regelungen getroffen werden.
Bei der Erstellung eines Testaments sollte klar geregelt werden, wer Erbe wird und wie der Nachlass verteilt werden soll. Häufig werden auch bestimmte Vermögenswerte einzelnen Personen zugewiesen. Eine rechtliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass die gewünschten Regelungen tatsächlich umgesetzt werden können.
Wenn Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt wird, kann dies Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche haben. Schenkungen werden bei der Berechnung des Pflichtteils grundsätzlich berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind.
Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, verringert sich der Betrag, der bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt wird.
Die Frist beginnt grundsätzlich mit der tatsächlichen Übertragung des Vermögenswertes. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Beschenkte wirtschaftlich frei über den Vermögenswert verfügen kann.
Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, verringert sich der Betrag, der bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt wird.
Wenn der Schenker innerhalb der zehn Jahre nach der Schenkung verstirbt, kann die Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteils noch teilweise berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass Pflichtteilsberechtigte zusätzliche Ansprüche gegen die Erben geltend machen können.
Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, verringert sich der Betrag, der bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt wird.
Viele Menschen übertragen Vermögen bereits zu Lebzeiten auf Kinder oder andere Angehörige. Solche Schenkungen können später zu Konflikten führen, insbesondere wenn sich andere Familienmitglieder benachteiligt fühlen. In solchen Fällen kann geprüft werden, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen.
Ein Wohnrecht erlaubt einer Person, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen. Der Nießbrauch geht darüber hinaus. Eine Person mit Nießbrauch darf eine Immobilie nicht nur selbst nutzen, sondern sie zum Beispiel auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Allerdings können solche Übertragungen später Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche anderer Kinder haben.
Ja. Als Rechtsanwältin in Regensburg-Westenviertel berate ich Mandanten persönlich zu allen Fragen des Erbrechts, vom Testament über Pflichtteilsansprüche bis hin zu Erbengemeinschaften. Sie können telefonisch unter 📞 0941 70 55124 oder über das Kontaktformular einen Termin vereinbaren.
Bei Pflichtteilsansprüchen gilt eine Dreijahresfrist ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung erlangen. Innerhalb dieser Frist sollten Ansprüche geltend gemacht werden, um späteren Problemen vorzubeugen.
Jeder, der unsicher ist, ob ein Testament rechtlich korrekt erstellt wurde oder seine Erbfolge prüfen möchte, kann eine Prüfung durchführen lassen. Ich unterstütze Sie dabei, Fehler zu vermeiden und Klarheit über Rechte und Pflichten zu schaffen.
Bei Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ich helfe dabei, Lösungen zu finden, Auskünfte über den Nachlass einzuholen und, wenn nötig, gerichtliche Verfahren zu begleiten, um eine gerechte Aufteilung sicherzustellen.
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl – Fachanwalt für Erb- und Familienrecht
Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und
„Vererben? Damit beschäftige ich mich, wenn ich alt bin!“ – sagen viele. Und dann kommt das Leben dazwischen. Oder der Bus. Oder der unerwartete Lottogewinn.
Im konkreten Fall hatte der Kläger ein Grundstück zu Lebzeiten an seine Schwester übertragen. Als Gegenleistung wurde ihm ein Wohnrecht eingeräumt und die Schwester verpflichtete
Geltend gemacht werden Ansprüche auf Ausgleichszahlungen für Arbeitsleistungen an der Immobilie des Schwiegersohnes, nachdem sich die Tochter von diesem endgültig getrennt hat. Der Schwiegervater macht
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, in welcher Höhe Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen der Berechnung von Elternunterhalt, als sekundäre Altersvorsorgeaufwendungen, berücksichtigungsfähig sind.
Das OLG Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit die Nutzung eines PKW, der im Alleineigentum eines Ehepartners steht, für Familienfahrten, auch für die
Andrea Baumann
Rechtsanwältin und Fachanwältin
Lappersdorfer Straße 18
93059 Regensburg
Talblick 12
92263 Ebermannsdorf
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Mail: info@rain-baumann.de
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl – Fachanwalt für Erb- und Familienrecht
Mitglied im deutschen Anwaltsverein – Arbeitsgruppen Erbrecht und Familienrecht
Wenn ein mühsam errichteter Erbvertrag angefochten wird, steht für die Erben oft alles auf dem Spiel. In diesem Fall konnte ich die Stellung unseres Mandanten als Alleinerbe gegen den Vorwurf der Testierunfähigkeit erfolgreich verteidigen.
Mein Mandant war durch einen notariellen Erbvertrag seiner Eltern als Alleinerbe eingesetzt worden. Ein enterbter Geschwisterteil versuchte jedoch, diesen Vertrag zu Fall zu bringen: Mit der Behauptung, die Eltern seien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht testierfähig gewesen, wurde ein eigener Erbschein beantragt. Wäre dieser Angriff erfolgreich gewesen, hätte der Geschwisterteil alles geerbt.
Aufgrund der tiefen Zerwürfnisse innerhalb der Familie suchte der Mandant sofort nach der Testamentseröffnung meine Hilfe. Wir setzten auf zwei entscheidende Hebel:
Sowohl das Nachlassgericht als auch das Beschwerdegericht folgten meiner Argumentation vollumfänglich. Der Antrag der Gegenseite wurde zurückgewiesen. Für unseren Mandanten bedeutete dies das Ende eines belastenden Familienkonflikts und die finale wirtschaftliche Absicherung seines Erbes.
Fazit: Dieser Fall zeigt, dass präzise juristische Arbeit und eine frühzeitige Beratung entscheidend sind, um unberechtigte Anfechtungen effektiv abzuwehren.