Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist.

Ort und Datum sind wichtig

Ein wirksames Testament sollte Ort und Datum enthalten. Das schafft Klarheit – vor allem, wenn ein früheres Testament geändert oder später ein weiteres Testament erstellt wird. Nur so kann später eindeutig bestimmt werden, welches Testament das aktuelle ist.

Die richtige Unterschrift

Die Unterschrift unter dem Testament sollte mit dem vollständigen Namen erfolgen. Aber was genau gilt rechtlich als „Unterschrift“?

Die Rechtsprechung definiert eine Unterschrift als einen individuellen Schriftzug, der aus Buchstaben einer üblichen Schrift besteht. Er muss nicht perfekt lesbar sein, sollte aber charakteristische Merkmale haben, die auf die Identität der unterschreibenden Person schließen lassen.

Das ist wichtig:

  • Es muss sich um den typischen Schriftzug der Person handeln.
  •  Buchstaben müssen erkennbar sein.

       !!   Reine Wellenlinien, Striche oder Kreuze reichen nicht aus.

Das OLG München hat in einem Beschluss vom 05.05.2025 bestätigt: Fehlen erkennbaren Buchstaben, ist das Testament unwirksam – auch wenn feststeht, dass das Zeichen vom Erblasser stammt.

Die gute Nachricht: Eine Unterschrift muss nicht in perfekter Schönschrift erfolgen. Es reicht, dass sie eindeutig der Person zugeordnet werden kann.

Fazit:
Wer sein Testament handschriftlich verfassen möchte, sollte vollständigen Namen, Ort und Datum angeben – und darauf achten, dass die Unterschrift tatsächlich als solche gilt. So vermeiden Sie, dass Ihr letzter Wille später angefochten wird.

FAQ: Handschriftliches Testament & Unterschrift

1. Ist ein handschriftliches Testament ohne Unterschrift gültig?
Nein. Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. Fehlt die Unterschrift, ist es ungültig.

2. Muss die Unterschrift lesbar sein?
Nein, eine Unterschrift muss nicht perfekt lesbar sein. Es müssen jedoch Buchstaben erkennbar und der Schriftzug individuell der Person zuordenbar sein.

3. Reicht eine Wellenlinie oder ein Kreuz als Unterschrift?
Nein. Reine Zeichen, Striche oder Wellenlinien sind keine wirksame Unterschrift. Es müssen Buchstaben erkennbar sein.

4. Ist ein Testament ohne Datum gültig?
Ja, grundsätzlich bleibt es gültig. Ohne Datum kann es aber zu Problemen kommen, wenn mehrere Testamente existieren – dann ist nicht klar, welches das aktuelle ist.

5. Muss der vollständige Name unter das Testament?
Ja, empfohlen wird die Unterschrift mit dem vollständigen Vor- und Nachnamen. So wird eindeutig klar, wer das Testament verfasst hat.

6. Kann ich mein Testament am Computer schreiben und ausdrucken?
Nein. Ein eigenhändiges Testament muss komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein Ausdruck genügt nicht.