§§ Familienrecht: Eltern haften gegenüber Kindern
Legen Eltern Sparkonten auf den Namen der Kinder an, dürfen Eltern nicht einfach Abhebungen tätigen, sofern Dritte auf das Konto Geldbeträge einzahlen, so das OLG Bremen
Fälle aus der Praxis, Fristen und Hintergründe von Rechtsanwältin Andrea Baumann, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht in Regensburg.
Legen Eltern Sparkonten auf den Namen der Kinder an, dürfen Eltern nicht einfach Abhebungen tätigen, sofern Dritte auf das Konto Geldbeträge einzahlen, so das OLG Bremen
Der Bundesgerichtshof hat am 09.03.2016 entschieden, dass eine Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt an die Lebensgefährtin bei der Berechnung des Elternunterhaltes vorrangig zu berücksichtigen ist.
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht