Rechtsanwältin Andrea Baumann

Anwältin für Erbrecht Obertraubling

Erbrechtliche Fragen entstehen oft dann, wenn gleichzeitig persönliche Belastungen auf dringende rechtliche Entscheidungen treffen. Als Rechtsanwältin berate ich Mandantinnen und Mandanten aus Obertraubling zu allen Aspekten des Erbrechts – von der frühzeitigen Nachlassplanung bis zur Auseinandersetzung im Erbfall.

15 Jahreeigene Kanzlei in Regensburg
Fachanwältinfür Familienrecht und Erbrecht
2 StandorteRegensburg und Ebermannsdorf
OnlineBeratung per Zoom oder Teams

Erbrecht Anwalt Obertraubling

Beratung zu Erbschaft, Testament und Nachlassregelung

Ein Erbfall lässt sich selten in Ruhe abwickeln. Neben der persönlichen Betroffenheit stehen häufig Fragen im Raum, für die nur wenig Zeit bleibt:

  • Wer erbt, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat?
  • Haben Angehörige, die nicht als Erben eingesetzt wurden, dennoch Ansprüche?
  • Wie lässt sich eine geerbte Immobilie aufteilen, wenn die Miterben uneinig sind?

 

Als Fachanwältin für Erbrecht begleite ich Mandantinnen und Mandanten aus Obertraubling und der südlichen Region des Landkreises Regensburg in genau diesen Situationen. Strukturiert, rechtlich fundiert und mit dem nötigen Verständnis für die menschliche Seite eines Erbfalls.

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Frau Andrea Baumann ist eine sehr höfliche, zuvorkommende und kompetente RA, bei der ich in allen Belangen auf sehr großes Fachwissen und stetige Hilfsbereitschaft traf.
von H. S.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Wir waren sehr zufrieden mit Frau Rechtsanwältin Baumann, hat alles zu unserer Zufriedenheit erledigt und war immer für Fragen und Anregungen offen. Frau Baumann hat auch vor Gericht unsere Interessen bestens vertreten, ohne das wir persönlich anwesend sein mussten.
von M. S.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Super Anwältin die so gut wie immer erreichbar ist sogar am Wochenende. Also ich kann Frau Baumann leider nur 5 Sterne geben, aber für ihre super Arbeit hat sie eigentlich 10 Sterne verdient.
von M. M.

Rechtsanwältin Erbrecht Obertraubling

💡Das Wichtigste in Kürze – erbrechtliche Beratung für Mandanten aus Obertraubling

Erbrechtliche Angelegenheiten dulden keinen Aufschub. Fristen laufen oft ab dem Tag des Erbfalls, und Entscheidungen, die zu früh oder zu spät getroffen werden, lassen sich nur schwer korrigieren. Frühzeitige rechtliche Beratung schützt vor Fehlern, die sich später kaum noch beheben lassen.

Für Mandantinnen und Mandanten aus Obertraubling berate und vertrete ich insbesondere bei:

  • Errichtung, Überprüfung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Klärung der gesetzlichen Erbfolge im konkreten Einzelfall
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Begleitung und rechtlicher Vertretung bei Erbengemeinschaften
  • Beratung zur Erbschaftsannahme oder -ausschlagung
  • Anwaltlicher Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht


Ich suche gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung, die zu Ihrer rechtlichen Situation, Ihren Vermögensverhältnissen und Ihrer Familie passt.

Inhaltsverzeichnis

Anwältin Erbrecht Obertraubling

Wann ist eine anwaltliche Beratung im Erbrecht sinnvoll?

Die meisten Menschen befassen sich mit Erbrecht erst dann, wenn ein konkreter Anlass entsteht: der Tod eines Elternteils, ein unerwartetes Testament, ein Geschwisterstreit um das Familienheim oder die Frage, ob eine Erbschaft mehr Risiken als Chancen birgt.

Dabei lohnt es sich in vielen Fällen, deutlich früher aktiv zu werden – bevor ein Erbfall eintritt und bevor sich Konflikte festigen. Gerade wenn zum Nachlass Immobilien, Unternehmensanteile oder komplexe Familienverhältnisse gehören, ist vorausschauende Planung die effektivste Absicherung.


Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich insbesondere, wenn:

  • Sie ein Testament errichten oder ein vorhandenes rechtlich prüfen lassen möchten
  • Sie als Erbe eingesetzt wurden und Ihre Rechte und Pflichten kennen möchten
  • Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen wollen oder selbst damit konfrontiert werden
  • Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, die sich nicht einigen kann
  • Sie unsicher sind, ob Sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollen


Eine klare rechtliche Grundlage schützt nicht nur Sie selbst – sie entlastet auch Ihre Familie.

Testament erstellen Obertraubling

Gesetzliche Erbfolge und Testament – wann gilt was?

Wer keine letztwillige Verfügung hinterlässt, überlässt die Entscheidung über seinen Nachlass dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB bestimmt dann, wer erbt und zu welchem Anteil – unabhängig davon, was der Verstorbene mündlich gewünscht oder versprochen hat.

Im Regelfall erben Kinder gemeinsam mit dem überlebenden Ehepartner. Gibt es keine Kinder, rücken Eltern und Geschwister nach. Doch diese gesetzliche Lösung deckt sich nicht immer mit den tatsächlichen Wünschen – insbesondere dann nicht, wenn Patchworkfamilien, unverheiratete Paare oder eine gezielte Zuwendung an eine bestimmte Person im Spiel sind.

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag lässt sich die Vermögensnachfolge individuell gestalten: Wer erhält was? Sollen bestimmte Vermögenswerte zusammenbleiben? Sollen Enkel oder Stiefkinder gezielt berücksichtigt werden?

Vorteile eines Testaments

Testament erstellen Obertraubling

Pflichtteil – was bleibt trotz Enterbung?

Ein Testament kann bestimmte Personen von der Erbschaft ausschließen – doch das bedeutet nicht, dass diese Personen keinerlei Ansprüche haben. Das deutsche Erbrecht gewährt nahen Angehörigen durch das Pflichtteilsrecht einen gesetzlich garantierten Mindestanspruch.

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die Kinder des Verstorbenen, dessen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern. Der Pflichtteil ist dabei kein Anspruch auf einen Teil des Nachlasses selbst, sondern ein Geldanspruch gegenüber den eingesetzten Erben – in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Besonders häufig entstehen Konflikte bei der Bewertung des Nachlasses, vor allem wenn Immobilien, Beteiligungen oder Schenkungen aus den letzten Jahren zu berücksichtigen sind.

SituationAnspruch
Ausschluss durch TestamentPflichtteilsanspruch
Schenkungen der letzten 10 JahrePflichtteilsergänzungsanspruch
Mehrere Erben vorhandenAuszahlungsanspruch gegenüber Miterben

Erbengemeinschaft Obertraubling

Erbengemeinschaft – Handlungsbedarf, bevor Konflikte eskalieren

Treten mehrere Personen gleichzeitig als Erben auf, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Der gesamte Nachlass wird zunächst gemeinschaftlich verwaltet – das bedeutet: Für jede wesentliche Entscheidung ist Einstimmigkeit erforderlich.

In der Praxis ist diese Einigkeit oft schwer herzustellen. Unterschiedliche Vorstellungen über den Wert einer Immobilie, unterschiedliche finanzielle Lagen der Miterben oder gewachsene Familienspannungen können eine sachliche Einigung blockieren. Besonders bei Elternhäusern oder Grundstücken treffen Emotionen und wirtschaftliche Interessen häufig aufeinander.

Das Ziel einer Erbengemeinschaft ist die Auseinandersetzung: die geordnete Aufteilung des Nachlasses und die anschließende Auflösung der Gemeinschaft. Je früher rechtliche Klarheit hergestellt wird, desto geringer ist das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Häufige Streitpunkte in Erbengemeinschaften:

Erbe Anwalt Obertraubling

Erbschaft annehmen oder ausschlagen – eine Entscheidung mit Konsequenzen

Eine Erbschaft bringt nicht zwingend einen Vermögenszuwachs. Wer erbt, tritt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein – einschließlich seiner Schulden. Im schlechtesten Fall haftet der Erbe mit dem eigenen Vermögen.

Das Gesetz räumt Erben das Recht ein, eine Erbschaft auszuschlagen. Diese Entscheidung muss jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls getroffen werden. Die Frist ist knapp, und eine bereits angenommene Erbschaft kann in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, hängt vom konkreten Zustand des Nachlasses ab. Ein vorläufiges Nachlassverzeichnis kann erste Orientierung verschaffen.

Eine Ausschlagung kann geboten sein, wenn:

  • der Nachlass überschuldet ist oder Verbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen
  • die Vermögenslage unübersichtlich ist und erhebliche Haftungsrisiken bestehen
  • die Annahme der Erbschaft mit steuerlichen Nachteilen verbunden wäre

Anwältin für Erbschaft Obertraubling

Steuerliche Gestaltung – Schenkungen zu Lebzeiten sinnvoll einsetzen

Eine vorausschauende Nachlassplanung schließt immer auch die steuerliche Dimension ein. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht je nach Verwandtschaftsgrad gestaffelte Freibeträge vor: Ehepartner profitieren von einem Freibetrag von 500.000 Euro, jedes Kind von 400.000 Euro. Darüber hinausgehende Nachlasswerte können der Besteuerung unterliegen.

Ein bewährtes Gestaltungsmittel ist die schrittweise Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Da Freibeträge beim Schenkungsteuerrecht alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, lässt sich durch rechtzeitige Planung die spätere Steuerlast deutlich verringern. Dabei müssen jedoch die erbrechtlichen Folgewirkungen – insbesondere auf Pflichtteilsergänzungsansprüche – sorgfältig berücksichtigt werden.

Ob und in welcher Form eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten für Sie sinnvoll ist, erörtere ich gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Nachlassregelung Obertraubling

Erbrechtliche Beratung für Mandanten aus Obertraubling und dem südlichen Landkreis Regensburg

Obertraubling ist mit rund 8.800 Einwohnern eine der größten Gemeinden im südlichen Landkreis Regensburg und liegt unmittelbar am Stadtrand von Regensburg. Die Gemeinde umfasst 15 Ortsteile – darunter Niedertraubling, Gebelkofen, Oberhinkofen und Piesenkofen – und hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem bedeutenden Wohn- und Wirtschaftsstandort entwickelt. Die Nähe zu großen Arbeitgebern wie dem BMW-Werk Regensburg und der gewerblichen Infrastruktur der gesamten Region hat dazu beigetragen, dass in Obertraubling überdurchschnittlich viele Familien mit Immobilienbesitz, gewachsenen Vermögensverhältnissen und langjährig aufgebauten Rücklagen ansässig sind.

Genau in solchen Strukturen entstehen im Erbfall komplexe Fragen: Wie wird eine Immobilie bewertet und aufgeteilt? Welche Auswirkungen hat eine Übertragung zu Lebzeiten auf die Pflichtteilsansprüche der Kinder? Was gilt, wenn Geschwister unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft des Familienhauses haben?

Ich berate Mandantinnen und Mandanten aus Obertraubling, Neutraubling, Köfering, Barbing, Mintraching und dem gesamten südlichen Landkreis Regensburg. Die Beratung findet persönlich in meiner Kanzlei in Regensburg oder auf Wunsch per Videokonferenz statt.

Leistungen im Überblick:

  • Erstellung und rechtliche Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung zur gesetzlichen Erbfolge im konkreten Einzelfall
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Unterstützung und Vertretung bei Erbengemeinschaften
  • Anwaltliche Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten

Neben dem Regensburger Umland berate ich auch Mandantinnen und Mandanten aus dem Landkreis Kelheim. Mehr dazu auf der Seite Anwalt für Erbrecht in Kelheim.

Ablauf

Testament erstellen – Schritt für Schritt

Wer sein Vermögen nach eigenen Vorstellungen weitergeben möchte, braucht ein Testament, das rechtlich hält, was es verspricht. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur sicheren Aufbewahrung.

  1. 01Beratungsgespräch vereinbaren:Vereinbaren Sie einen Termin mir, um Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche zu besprechen.
  2. 02Vermögens- und Erbplanung klären:Gemeinsam prüfen Sie, wer Erbe werden soll, welche Vermögenswerte betroffen sind und welche steuerlichen Aspekte zu beachten sind.
  3. 03Testament rechtskonform erstellen:Unter Anleitung von mir wird das Testament korrekt handschriftlich verfasst oder notariell erstellt, inklusive Ort, Datum und Unterschrift.
  4. 04Individuelle Sonderregelungen einfügen:Wünsche wie Wohnrechte, Nießbrauch oder Vermächtnisse werden rechtssicher in das Testament aufgenommen.
  5. 05Sichere Aufbewahrung und Hinterlegung:Ihr Testament wird sicher aufbewahrt. Ich kann optional als Hinterlegungsstelle fungieren, sodass es im Ernstfall sofort zugänglich ist.
  6. 06Regelmäßige Überprüfung und Anpassung:Lebenssituationen ändern sich. Prüfen und aktualisieren Sie Ihr Testament gemeinsam mir bei Bedarf.

📞 Jetzt Termin vereinbaren: 0941 70 55124

Testamentsanalyse – Lassen Sie Ihr Testament rechtlich prüfen

Haben Sie bereits ein Testament – aber wissen nicht, ob es noch aktuell und rechtlich haltbar ist?

Familienverhältnisse wandeln sich, Immobilienwerte steigen, Pflichtteilsrisiken werden übersehen. Was vor Jahren sinnvoll war, kann heute rechtliche Schwachstellen enthalten.

Ich biete eine strukturierte Analyse Ihres bestehenden Testaments:

✔ Prüfung der formalen Wirksamkeit
✔ Identifikation von Pflichtteilsrisiken
✔ Einschätzung bei Immobilien und komplexen Familiensituationen
✔ Klarer Handlungsbedarf oder Bestätigung – keine unverbindlichen Aussagen


Kosten der Testamentsanalyse:
250,00 € inkl. MwSt.

Anwalt Erbrecht Obertraubling

FAQ – Häufige Fragen zum Erbrecht für Mandanten aus Obertraubling

Ja. Neben dem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in der Lappersdorfer Straße 18 in Regensburg biete ich Beratungen auch per Videokonferenz an. Für Mandantinnen und Mandanten aus Obertraubling und den umliegenden Gemeinden ist das eine ebenso vollwertige Alternative.

In diesem Fall tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB in Kraft. Die Erbquoten richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Nicht verheiratete Lebenspartner gehen dabei leer aus – unabhängig davon, wie lange und wie eng die gemeinsame Lebensführung war.

Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Maßgeblich ist der Verkehrswert des gesamten Nachlasses zum Todeszeitpunkt. Schenkungen, die der Verstorbene in den letzten zehn Jahren vorgenommen hat, können über den Pflichtteilsergänzungsanspruch einbezogen werden.

Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod können den Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Der anzurechnende Wert der Schenkung wird pro vollem Jahr, das zwischen Schenkung und Tod liegt, um jeweils zehn Prozent reduziert – je früher die Schenkung erfolgte, desto geringer die Anrechnung.

Wenn eine einvernehmliche Einigung nicht gelingt, stehen rechtliche Mittel zur Verfügung, um die Auseinandersetzung des Nachlasses durchzusetzen – im äußersten Fall durch eine Teilungsversteigerung einer Immobilie. Häufig lässt sich durch frühzeitige anwaltliche Begleitung eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Ich kläre gerne, welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist.

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientieren sich am Gegenstandswert. Daneben sind individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich – etwa als Stunden- oder Pauschalhonorar. Für die Erstberatung kann ein Festpreis vereinbart werden. Ich informiere Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.

 

In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht

Schenkungen zu Lebzeiten sind ein großes Problem

Viele Menschen möchten ihren Nachlass frühzeitig regeln. Immobilien werden an Kinder übertragen, Vermögen verschenkt oder Unternehmensanteile bereits zu Lebzeiten weitergegeben. Die Absicht dahinter ist meist

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Rechtsanwalt für Erbrecht Regensburg

Testamentsanfechtung erfolgreich abgewehrt – Alleinerbe gesichert

Wenn ein mühsam errichteter Erbvertrag angefochten wird, steht für die Erben oft alles auf dem Spiel. In diesem Fall konnte ich die Stellung unseres Mandanten als Alleinerbe gegen den Vorwurf der Testierunfähigkeit erfolgreich verteidigen.

Die Herausforderung: Angriff auf den Erbvertrag

Mein Mandant war durch einen notariellen Erbvertrag seiner Eltern als Alleinerbe eingesetzt worden. Ein enterbter Geschwisterteil versuchte jedoch, diesen Vertrag zu Fall zu bringen: Mit der Behauptung, die Eltern seien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht testierfähig gewesen, wurde ein eigener Erbschein beantragt. Wäre dieser Angriff erfolgreich gewesen, hätte der Geschwisterteil alles geerbt.

Meine Strategie: Beweislast und rechtliche Präzision

Aufgrund der tiefen Zerwürfnisse innerhalb der Familie suchte der Mandant sofort nach der Testamentseröffnung meine Hilfe. Wir setzten auf zwei entscheidende Hebel:

  • Prozessualer Vorteil: Da ein notarieller Erbvertrag vorlag, war mein Mandant bereits ausreichend legitimiert (gemäß BGH-Rechtsprechung). Die Gegenseite war somit in der aktiven Beweispflicht.

  • Fachliche Beweisführung: Durch eine detaillierte Aufarbeitung und die Vorlage präziser Belege konnte ich die Testierfähigkeit der Eltern untermauern. Ein teures und langwieriges Sachverständigengutachten wurde dadurch überflüssig.

  • Rechtliche Analyse: Ich untermauerte die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen als zulässige Einzelverfügungen, was die rechtliche Position des Mandanten absicherte.


Das Ergebnis: Bestätigung in zwei Instanzen

Sowohl das Nachlassgericht als auch das Beschwerdegericht folgten meiner Argumentation vollumfänglich. Der Antrag der Gegenseite wurde zurückgewiesen. Für unseren Mandanten bedeutete dies das Ende eines belastenden Familienkonflikts und die finale wirtschaftliche Absicherung seines Erbes.

Fazit: Dieser Fall zeigt, dass präzise juristische Arbeit und eine frühzeitige Beratung entscheidend sind, um unberechtigte Anfechtungen effektiv abzuwehren.