Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und
Wenn es um Erben und Vererben geht, stehen häufig nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und familiäre Fragen im Raum. Als Rechtsanwältin berate ich Sie in Lappersdorf zu allen Themen rund um das Erbrecht und unterstütze Sie dabei, klare und rechtssichere Regelungen zu treffen.
Der Tod eines nahen Angehörigen bringt nicht nur Trauer mit sich. Häufig entstehen auch rechtliche Fragen rund um das Erbe.
Als Rechtsanwältin unterstütze ich Mandanten aus Lappersdorf und Umgebung bei allen Fragen rund um das Erbrecht. Dabei ist mir besonders wichtig, neben der rechtlichen Seite auch die persönliche Situation meiner Mandanten zu berücksichtigen. Erbrechtliche Konflikte betreffen oft Familien und sind daher mit starken Emotionen verbunden. Eine sachliche und zugleich einfühlsame Beratung kann hier helfen, Lösungen zu finden und Streit zu vermeiden.
Ich berate Sie unter anderem bei der Erstellung eines Testaments, bei Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen zur Erbfolge sowie bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Erbrechtliche Fragen entstehen häufig unerwartet und müssen dennoch innerhalb kurzer Fristen geklärt werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.
Ich unterstütze Mandanten aus Lappersdorf insbesondere bei folgenden Themen:
Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu entwickeln, die sowohl rechtlich sinnvoll als auch persönlich tragbar ist.
Viele Menschen beschäftigen sich erst mit dem Erbrecht, wenn ein konkreter Anlass besteht. Das kann der Todesfall eines Angehörigen sein oder der Wunsch, die eigene Vermögensnachfolge zu regeln.
In beiden Situationen kann eine anwaltliche Beratung hilfreich sein. Gerade bei größeren Vermögen, Immobilien oder mehreren Erben entstehen schnell rechtliche Fragen, die ohne fachkundige Unterstützung schwer zu überblicken sind.
Auch wenn innerhalb der Familie unterschiedliche Vorstellungen über die Aufteilung des Nachlasses bestehen, kann eine frühzeitige Beratung helfen, Konflikte zu vermeiden oder zu lösen.
Eine anwaltliche Unterstützung kann unter anderem sinnvoll sein bei:
Eine klare und rechtssichere Regelung kann dazu beitragen, dass Angehörige später nicht mit unnötigen Konflikten belastet werden.
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und bestimmt, welche Angehörigen in welcher Reihenfolge erben. Zunächst erben in der Regel die Kinder des Verstorbenen sowie der Ehepartner. Sind keine Kinder vorhanden, können auch Eltern oder weitere Verwandte als gesetzliche Erben in Betracht kommen.
Viele Menschen gehen davon aus, dass ihr Vermögen automatisch so verteilt wird, wie sie es sich vorstellen. In der Praxis entspricht die gesetzliche Erbfolge jedoch nicht immer den persönlichen Wünschen des Erblassers.
Ein Testament bietet die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge individuell zu gestalten. So kann beispielsweise festgelegt werden, wer bestimmte Vermögenswerte erhält oder wie der Nachlass unter mehreren Personen aufgeteilt werden soll.
Auch ein Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein, verbindliche Regelungen zu treffen. Welche Gestaltung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation und den familiären Verhältnissen ab.
Auch wenn eine Person im Testament nicht als Erbe eingesetzt wird, kann sie unter Umständen dennoch einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. Dieser Anspruch wird als Pflichtteil bezeichnet.
Der Pflichtteil schützt bestimmte nahe Angehörige davor, vollständig vom Erbe ausgeschlossen zu werden. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Kinder, Enkelkinder sowie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern pflichtteilsberechtigt sein.
Beim Pflichtteil handelt es sich nicht um einen Anteil am Nachlass selbst, sondern um einen Geldanspruch gegen die Erben. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des gesamten Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes.
Oft entstehen Streitigkeiten darüber, wie hoch der Nachlass tatsächlich ist oder ob Vermögenswerte zuvor verschenkt wurden. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, Auskunftsansprüche geltend zu machen oder den Pflichtteilsanspruch rechtlich durchzusetzen.
Eine sorgfältige Prüfung der Ansprüche kann helfen, Klarheit zu schaffen und eine faire Lösung zu finden.
| Situation | Anspruch |
|---|---|
| Enterbung durch Testament | Pflichtteil |
| Schenkungen vor Tod | Pflichtteilsergänzung |
| Erbengemeinschaft | Auszahlungsanspruch |
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft verwalten den Nachlass grundsätzlich gemeinsam.
Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können. Dazu kann zum Beispiel der Verkauf einer Immobilie oder die Aufteilung von Vermögenswerten gehören.
In der Praxis führt diese Situation häufig zu Konflikten. Unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung oder Aufteilung des Nachlasses können schnell zu Spannungen innerhalb der Familie führen.
Ziel einer Erbengemeinschaft ist grundsätzlich die sogenannte Auseinandersetzung des Nachlasses. Dabei wird der Nachlass aufgeteilt und die Erbengemeinschaft aufgelöst.
Eine rechtliche Beratung kann helfen, Möglichkeiten zur Einigung zu finden und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden.
Nicht jedes Erbe ist automatisch ein Vorteil. In manchen Fällen besteht der Nachlass überwiegend aus Schulden oder finanziellen Verpflichtungen.
Erben haben daher die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Für diese Entscheidung gilt allerdings eine relativ kurze Frist. In der Regel beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem man von der Erbschaft erfährt.
Innerhalb dieser Zeit sollte möglichst geklärt werden, ob der Nachlass Vermögen oder Schulden enthält. Eine erste Einschätzung kann durch ein vorläufiges Nachlassverzeichnis erfolgen.
Ob eine Annahme oder eine Ausschlagung sinnvoll ist, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Eine rechtliche Beratung kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Erbausschlagung kann sinnvoll sein wenn:
Neben den erbrechtlichen Fragen spielen häufig auch steuerliche Aspekte eine Rolle. Nach dem Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz können Erben verpflichtet sein, einen Teil des Nachlasses zu versteuern.
Die Höhe der Steuer hängt unter anderem davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erbe zum Verstorbenen steht. Für nahe Angehörige gelten dabei höhere Steuerfreibeträge als für entfernte Verwandte oder andere Personen.
So haben Ehepartner beispielsweise einen Freibetrag von 500.000 Euro. Für Kinder beträgt der Freibetrag in der Regel 400.000 Euro.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten teilweise zu übertragen. Auch hierbei sollten jedoch rechtliche und steuerliche Aspekte sorgfältig geprüft werden.
Ich berate Mandanten aus Lappersdorf und der Umgebung von Regensburg in allen Fragen des Erbrechts.
Dabei lege ich großen Wert auf eine verständliche und persönliche Beratung. Erbrechtliche Themen betreffen häufig sehr persönliche Lebenssituationen. Deshalb ist es mir wichtig, gemeinsam mit meinen Mandanten Lösungen zu erarbeiten, die sowohl rechtlich sinnvoll als auch menschlich tragbar sind.
Meine Beratung umfasst unter anderem:
Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher regeln möchten, unterstütze ich sie Schritt für Schritt bei der Erstellung Ihres Testaments. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden und mögliche Konflikte innerhalb der Familie vermieden werden.
Sie haben bereits ein Testament erstellt, sind sich aber unsicher, ob es wirklich noch zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt?
Viele Testamente enthalten in der Praxis rechtliche Risiken – etwa bei Pflichtteilsansprüchen, Patchwork-Familien oder Immobilienvermögen.
Ich biete eine umfassende Analyse Ihres bestehenden Testamentes. Sie erhalten eine klare Einschätzung, ob Ihr Testament noch passend ist oder ob Handlungsbedarf besteht.
✔ Analyse Ihres bestehenden Testamentes
✔ Prüfung von Pflichtteilsrisiken
✔ Einschätzung bei Immobilien- und Familienkonstellationen
✔ Beratung persönlich oder online
Kosten der Testamentsanalyse:
250,00 € inkl. MwSt.
Terminbuchung online oder telefonisch unter: 0941 70 55124
Vor dem Termin senden Sie bitte den vorbereitenden Fragebogen und den Datenschutzhinweis ausgefüllt zu.
Ja. Ein Testament kann auch ohne Notar wirksam sein, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben wird. Entscheidend ist, dass der gesamte Text vom Erblasser selbst geschrieben wurde. Ein am Computer erstelltes Testament ist ohne notarielle Beurkundung in der Regel nicht gültig.
Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand geschrieben werden. Außerdem sollte es mit Ort und Datum versehen sein und am Ende persönlich unterschrieben werden. Wichtig ist, dass aus dem Inhalt eindeutig hervorgeht, wer Erbe werden soll und welche Regelungen getroffen werden.
Bei der Erstellung eines Testaments sollte klar geregelt werden, wer Erbe wird und wie der Nachlass verteilt werden soll. Häufig werden auch bestimmte Vermögenswerte einzelnen Personen zugewiesen. Eine rechtliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass die gewünschten Regelungen tatsächlich umgesetzt werden können.
Wenn Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt wird, kann dies Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche haben. Schenkungen werden bei der Berechnung des Pflichtteils grundsätzlich berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind.
Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, verringert sich der Betrag, der bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt wird.
Die Frist beginnt grundsätzlich mit der tatsächlichen Übertragung des Vermögenswertes. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Beschenkte wirtschaftlich frei über den Vermögenswert verfügen kann.
Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, verringert sich der Betrag, der bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt wird.
Wenn der Schenker innerhalb der zehn Jahre nach der Schenkung verstirbt, kann die Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteils noch teilweise berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass Pflichtteilsberechtigte zusätzliche Ansprüche gegen die Erben geltend machen können.
Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, verringert sich der Betrag, der bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt wird.
Viele Menschen übertragen Vermögen bereits zu Lebzeiten auf Kinder oder andere Angehörige. Solche Schenkungen können später zu Konflikten führen, insbesondere wenn sich andere Familienmitglieder benachteiligt fühlen. In solchen Fällen kann geprüft werden, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen.
Ein Wohnrecht erlaubt einer Person, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen. Der Nießbrauch geht darüber hinaus. Eine Person mit Nießbrauch darf eine Immobilie nicht nur selbst nutzen, sondern sie zum Beispiel auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten.
Allerdings können solche Übertragungen später Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche anderer Kinder haben.
Ja. Als Rechtsanwältin in Lappersdorf berate ich Mandanten persönlich zu allen Fragen des Erbrechts, vom Testament über Pflichtteilsansprüche bis hin zu Erbengemeinschaften. Sie können telefonisch unter 📞 0941 70 55124 oder über das Kontaktformular einen Termin vereinbaren.
Bei Pflichtteilsansprüchen gilt eine Dreijahresfrist ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung erlangen. Innerhalb dieser Frist sollten Ansprüche geltend gemacht werden, um späteren Problemen vorzubeugen.
Jeder, der unsicher ist, ob ein Testament rechtlich korrekt erstellt wurde oder seine Erbfolge prüfen möchte, kann eine Prüfung durchführen lassen. Ich unterstütze Sie dabei, Fehler zu vermeiden und Klarheit über Rechte und Pflichten zu schaffen.
Bei Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ich helfe dabei, Lösungen zu finden, Auskünfte über den Nachlass einzuholen und, wenn nötig, gerichtliche Verfahren zu begleiten, um eine gerechte Aufteilung sicherzustellen.
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl – Fachanwalt für Erb- und Familienrecht
Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und
„Vererben? Damit beschäftige ich mich, wenn ich alt bin!“ – sagen viele. Und dann kommt das Leben dazwischen. Oder der Bus. Oder der unerwartete Lottogewinn.
Im konkreten Fall hatte der Kläger ein Grundstück zu Lebzeiten an seine Schwester übertragen. Als Gegenleistung wurde ihm ein Wohnrecht eingeräumt und die Schwester verpflichtete
Geltend gemacht werden Ansprüche auf Ausgleichszahlungen für Arbeitsleistungen an der Immobilie des Schwiegersohnes, nachdem sich die Tochter von diesem endgültig getrennt hat. Der Schwiegervater macht
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, in welcher Höhe Zins- und Tilgungsleistungen im Rahmen der Berechnung von Elternunterhalt, als sekundäre Altersvorsorgeaufwendungen, berücksichtigungsfähig sind.
Das OLG Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit die Nutzung eines PKW, der im Alleineigentum eines Ehepartners steht, für Familienfahrten, auch für die
Andrea Baumann
Rechtsanwältin und Fachanwältin
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93059 Regensburg
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92263 Ebermannsdorf
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In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl – Fachanwalt für Erb- und Familienrecht
Mitglied im deutschen Anwaltsverein – Arbeitsgruppen Erbrecht und Familienrecht
Wenn ein mühsam errichteter Erbvertrag angefochten wird, steht für die Erben oft alles auf dem Spiel. In diesem Fall konnte ich die Stellung unseres Mandanten als Alleinerbe gegen den Vorwurf der Testierunfähigkeit erfolgreich verteidigen.
Mein Mandant war durch einen notariellen Erbvertrag seiner Eltern als Alleinerbe eingesetzt worden. Ein enterbter Geschwisterteil versuchte jedoch, diesen Vertrag zu Fall zu bringen: Mit der Behauptung, die Eltern seien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht testierfähig gewesen, wurde ein eigener Erbschein beantragt. Wäre dieser Angriff erfolgreich gewesen, hätte der Geschwisterteil alles geerbt.
Aufgrund der tiefen Zerwürfnisse innerhalb der Familie suchte der Mandant sofort nach der Testamentseröffnung meine Hilfe. Wir setzten auf zwei entscheidende Hebel:
Sowohl das Nachlassgericht als auch das Beschwerdegericht folgten meiner Argumentation vollumfänglich. Der Antrag der Gegenseite wurde zurückgewiesen. Für unseren Mandanten bedeutete dies das Ende eines belastenden Familienkonflikts und die finale wirtschaftliche Absicherung seines Erbes.
Fazit: Dieser Fall zeigt, dass präzise juristische Arbeit und eine frühzeitige Beratung entscheidend sind, um unberechtigte Anfechtungen effektiv abzuwehren.