Rechtsanwältin Andrea Baumann

Anwalt für Erbrecht in Lappersdorf

Wenn es um Erben und Vererben geht, stehen häufig nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und familiäre Fragen im Raum. Als Rechtsanwältin berate ich Sie in Lappersdorf zu allen Themen rund um das Erbrecht und unterstütze Sie dabei, klare und rechtssichere Regelungen zu treffen.

Erbrecht Anwalt Lappersdorf

Beratung zu Testament, Pflichtteil und Erbfolge

Der Tod eines nahen Angehörigen bringt nicht nur Trauer mit sich. Häufig entstehen auch rechtliche Fragen rund um das Erbe.

  • Wer wird Erbe?
  • Gibt es ein Testament?
  • Welche Ansprüche haben Angehörige, die im Testament nicht bedacht wurden?

Als Rechtsanwältin unterstütze ich Mandanten aus Lappersdorf und Umgebung bei allen Fragen rund um das Erbrecht. Dabei ist mir besonders wichtig, neben der rechtlichen Seite auch die persönliche Situation meiner Mandanten zu berücksichtigen. Erbrechtliche Konflikte betreffen oft Familien und sind daher mit starken Emotionen verbunden. Eine sachliche und zugleich einfühlsame Beratung kann hier helfen, Lösungen zu finden und Streit zu vermeiden.

Ich berate Sie unter anderem bei der Erstellung eines Testaments, bei Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen zur Erbfolge sowie bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Frau Andrea Baumann ist eine sehr höfliche, zuvorkommende und kompetente RA, bei der ich in allen Belangen auf sehr großes Fachwissen und stetige Hilfsbereitschaft traf.
von H. S.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Wir waren sehr zufrieden mit Frau Rechtsanwältin Baumann, hat alles zu unserer Zufriedenheit erledigt und war immer für Fragen und Anregungen offen. Frau Baumann hat auch vor Gericht unsere Interessen bestens vertreten, ohne das wir persönlich anwesend sein mussten.
von M. S.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Super Anwältin die so gut wie immer erreichbar ist sogar am Wochenende. Also ich kann Frau Baumann leider nur 5 Sterne geben, aber für ihre super Arbeit hat sie eigentlich 10 Sterne verdient.
von M. M.

Rechtsanwältin Erbrecht Lappersdorf

Das Wichtigste in Kürze zum Erbrecht in Lappersdorf

Erbrechtliche Fragen entstehen häufig unerwartet und müssen dennoch innerhalb kurzer Fristen geklärt werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.

Ich unterstütze Mandanten aus Lappersdorf insbesondere bei folgenden Themen:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung zur gesetzlichen Erbfolge
  • Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Unterstützung bei Erbengemeinschaften
  • Beratung zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Vertretung bei erbrechtlichen Streitigkeiten


Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu entwickeln, die sowohl rechtlich sinnvoll als auch persönlich tragbar ist.

Inhaltsverzeichnis

Anwältin Erbrecht Lappersdorf

Wann ist ein Anwalt für Erbrecht in Lappersdorf sinnvoll?

Viele Menschen beschäftigen sich erst mit dem Erbrecht, wenn ein konkreter Anlass besteht. Das kann der Todesfall eines Angehörigen sein oder der Wunsch, die eigene Vermögensnachfolge zu regeln.

In beiden Situationen kann eine anwaltliche Beratung hilfreich sein. Gerade bei größeren Vermögen, Immobilien oder mehreren Erben entstehen schnell rechtliche Fragen, die ohne fachkundige Unterstützung schwer zu überblicken sind.

Auch wenn innerhalb der Familie unterschiedliche Vorstellungen über die Aufteilung des Nachlasses bestehen, kann eine frühzeitige Beratung helfen, Konflikte zu vermeiden oder zu lösen.

 

Eine anwaltliche Unterstützung kann unter anderem sinnvoll sein bei:

  • der Erstellung eines rechtssicheren Testaments
  • der Prüfung der gesetzlichen Erbfolge
  • der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • der Entscheidung, ob ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden sollte


Eine klare und rechtssichere Regelung kann dazu beitragen, dass Angehörige später nicht mit unnötigen Konflikten belastet werden.

Testament erstellen Lappersdorf

Testament oder gesetzliche Erbfolge – wer erbt?

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und bestimmt, welche Angehörigen in welcher Reihenfolge erben. Zunächst erben in der Regel die Kinder des Verstorbenen sowie der Ehepartner. Sind keine Kinder vorhanden, können auch Eltern oder weitere Verwandte als gesetzliche Erben in Betracht kommen.


Viele Menschen gehen davon aus, dass ihr Vermögen automatisch so verteilt wird, wie sie es sich vorstellen. In der Praxis entspricht die gesetzliche Erbfolge jedoch nicht immer den persönlichen Wünschen des Erblassers.

Ein Testament bietet die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge individuell zu gestalten. So kann beispielsweise festgelegt werden, wer bestimmte Vermögenswerte erhält oder wie der Nachlass unter mehreren Personen aufgeteilt werden soll.

Auch ein Erbvertrag kann eine Möglichkeit sein, verbindliche Regelungen zu treffen. Welche Gestaltung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation und den familiären Verhältnissen ab.

Vorteile eines Testaments

Testament erstellen Lappersdorf

Pflichtteil im Erbrecht – Rechte naher Angehöriger

Auch wenn eine Person im Testament nicht als Erbe eingesetzt wird, kann sie unter Umständen dennoch einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. Dieser Anspruch wird als Pflichtteil bezeichnet.

Der Pflichtteil schützt bestimmte nahe Angehörige davor, vollständig vom Erbe ausgeschlossen zu werden. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Kinder, Enkelkinder sowie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern pflichtteilsberechtigt sein.

Beim Pflichtteil handelt es sich nicht um einen Anteil am Nachlass selbst, sondern um einen Geldanspruch gegen die Erben. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des gesamten Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes.

Oft entstehen Streitigkeiten darüber, wie hoch der Nachlass tatsächlich ist oder ob Vermögenswerte zuvor verschenkt wurden. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, Auskunftsansprüche geltend zu machen oder den Pflichtteilsanspruch rechtlich durchzusetzen.

Eine sorgfältige Prüfung der Ansprüche kann helfen, Klarheit zu schaffen und eine faire Lösung zu finden.

SituationAnspruch
Enterbung durch TestamentPflichtteil
Schenkungen vor TodPflichtteilsergänzung
ErbengemeinschaftAuszahlungsanspruch

Erbengemeinschaft Lappersdorf

Erbengemeinschaft – wenn mehrere Personen erben

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft verwalten den Nachlass grundsätzlich gemeinsam.

Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können. Dazu kann zum Beispiel der Verkauf einer Immobilie oder die Aufteilung von Vermögenswerten gehören.

In der Praxis führt diese Situation häufig zu Konflikten. Unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung oder Aufteilung des Nachlasses können schnell zu Spannungen innerhalb der Familie führen.

Ziel einer Erbengemeinschaft ist grundsätzlich die sogenannte Auseinandersetzung des Nachlasses. Dabei wird der Nachlass aufgeteilt und die Erbengemeinschaft aufgelöst.

Eine rechtliche Beratung kann helfen, Möglichkeiten zur Einigung zu finden und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden.

Typische Streitpunkte:

Erbe Anwalt Lappersdorf

Erbe annehmen oder ausschlagen?

Nicht jedes Erbe ist automatisch ein Vorteil. In manchen Fällen besteht der Nachlass überwiegend aus Schulden oder finanziellen Verpflichtungen.

Erben haben daher die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Für diese Entscheidung gilt allerdings eine relativ kurze Frist. In der Regel beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem man von der Erbschaft erfährt.

Innerhalb dieser Zeit sollte möglichst geklärt werden, ob der Nachlass Vermögen oder Schulden enthält. Eine erste Einschätzung kann durch ein vorläufiges Nachlassverzeichnis erfolgen.

Ob eine Annahme oder eine Ausschlagung sinnvoll ist, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Eine rechtliche Beratung kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Erbausschlagung kann sinnvoll sein wenn:

  • Nachlass überschuldet
  • unklare Vermögenslage herrscht
  • Haftungsrisiken bestehen

Anwältin für Erbschaft Lappersdorf

Erbschaftsteuer und Schenkungen

Neben den erbrechtlichen Fragen spielen häufig auch steuerliche Aspekte eine Rolle. Nach dem Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz können Erben verpflichtet sein, einen Teil des Nachlasses zu versteuern.

Die Höhe der Steuer hängt unter anderem davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erbe zum Verstorbenen steht. Für nahe Angehörige gelten dabei höhere Steuerfreibeträge als für entfernte Verwandte oder andere Personen.

So haben Ehepartner beispielsweise einen Freibetrag von 500.000 Euro. Für Kinder beträgt der Freibetrag in der Regel 400.000 Euro.

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten teilweise zu übertragen. Auch hierbei sollten jedoch rechtliche und steuerliche Aspekte sorgfältig geprüft werden.

Nachlassregelung Lappersdorf

Beratung im Erbrecht für Mandanten aus Lappersdorf

Ich berate Mandanten aus Lappersdorf und der Umgebung von Regensburg in allen Fragen des Erbrechts.

Dabei lege ich großen Wert auf eine verständliche und persönliche Beratung. Erbrechtliche Themen betreffen häufig sehr persönliche Lebenssituationen. Deshalb ist es mir wichtig, gemeinsam mit meinen Mandanten Lösungen zu erarbeiten, die sowohl rechtlich sinnvoll als auch menschlich tragbar sind.

Meine Beratung umfasst unter anderem:

  • Erstellung und Prüfung von Testamenten
  • Beratung zur gesetzlichen Erbfolge
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Unterstützung bei Erbengemeinschaften
  • Vertretung bei erbrechtlichen Streitigkeiten

Testament erstellen mit Rechtsanwältin Andrea Baumann

Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher regeln möchten, unterstütze ich sie Schritt für Schritt bei der Erstellung Ihres Testaments. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden und mögliche Konflikte innerhalb der Familie vermieden werden.

  1. Beratungsgespräch vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin mir, um Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche zu besprechen.
  2. Vermögens- und Erbplanung klären: Gemeinsam prüfen Sie, wer Erbe werden soll, welche Vermögenswerte betroffen sind und welche steuerlichen Aspekte zu beachten sind.
  3. Testament rechtskonform erstellen: Unter Anleitung von mir wird das Testament korrekt handschriftlich verfasst oder notariell erstellt, inklusive Ort, Datum und Unterschrift.
  4. Individuelle Sonderregelungen einfügen: Wünsche wie Wohnrechte, Nießbrauch oder Vermächtnisse werden rechtssicher in das Testament aufgenommen.
  5. Sichere Aufbewahrung und Hinterlegung: Ihr Testament wird sicher aufbewahrt. Ich kann optional als Hinterlegungsstelle fungieren, sodass es im Ernstfall sofort zugänglich ist.
  6. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Lebenssituationen ändern sich. Prüfen und aktualisieren Sie Ihr Testament gemeinsam mir bei Bedarf.

Testamentsanalyse – Lassen Sie Ihr Testament rechtlich prüfen

Sie haben bereits ein Testament erstellt, sind sich aber unsicher, ob es wirklich noch zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt?

Viele Testamente enthalten in der Praxis rechtliche Risiken – etwa bei Pflichtteilsansprüchen, Patchwork-Familien oder Immobilienvermögen.

Ich biete eine umfassende Analyse Ihres bestehenden Testamentes. Sie erhalten eine klare Einschätzung, ob Ihr Testament noch passend ist oder ob Handlungsbedarf besteht.

 

Analyse Ihres bestehenden Testamentes
Prüfung von Pflichtteilsrisiken
Einschätzung bei Immobilien- und Familienkonstellationen
Beratung persönlich oder online

 

Kosten der Testamentsanalyse:
250,00 € inkl. MwSt.

Terminbuchung online oder telefonisch unter: 0941 70 55124

Vor dem Termin senden Sie bitte den vorbereitenden Fragebogen und den Datenschutzhinweis ausgefüllt zu.

Anwalt Erbrecht Lappersdorf

FAQ – Häufige Fragen zum Erbrecht

Ja. Ein Testament kann auch ohne Notar wirksam sein, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben wird. Entscheidend ist, dass der gesamte Text vom Erblasser selbst geschrieben wurde. Ein am Computer erstelltes Testament ist ohne notarielle Beurkundung in der Regel nicht gültig.

Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand geschrieben werden. Außerdem sollte es mit Ort und Datum versehen sein und am Ende persönlich unterschrieben werden. Wichtig ist, dass aus dem Inhalt eindeutig hervorgeht, wer Erbe werden soll und welche Regelungen getroffen werden.

Bei der Erstellung eines Testaments sollte klar geregelt werden, wer Erbe wird und wie der Nachlass verteilt werden soll. Häufig werden auch bestimmte Vermögenswerte einzelnen Personen zugewiesen. Eine rechtliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass die gewünschten Regelungen tatsächlich umgesetzt werden können.

Wenn Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt wird, kann dies Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche haben. Schenkungen werden bei der Berechnung des Pflichtteils grundsätzlich berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind.

Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, verringert sich der Betrag, der bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt wird.

Die Frist beginnt grundsätzlich mit der tatsächlichen Übertragung des Vermögenswertes. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Beschenkte wirtschaftlich frei über den Vermögenswert verfügen kann.



Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, verringert sich der Betrag, der bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt wird.

Wenn der Schenker innerhalb der zehn Jahre nach der Schenkung verstirbt, kann die Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteils noch teilweise berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass Pflichtteilsberechtigte zusätzliche Ansprüche gegen die Erben geltend machen können.

Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, verringert sich der Betrag, der bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt wird.

Viele Menschen übertragen Vermögen bereits zu Lebzeiten auf Kinder oder andere Angehörige. Solche Schenkungen können später zu Konflikten führen, insbesondere wenn sich andere Familienmitglieder benachteiligt fühlen. In solchen Fällen kann geprüft werden, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen.

Ein Wohnrecht erlaubt einer Person, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen. Der Nießbrauch geht darüber hinaus. Eine Person mit Nießbrauch darf eine Immobilie nicht nur selbst nutzen, sondern sie zum Beispiel auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten.

Allerdings können solche Übertragungen später Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche anderer Kinder haben.

Ja. Als Rechtsanwältin in Lappersdorf berate ich Mandanten persönlich zu allen Fragen des Erbrechts, vom Testament über Pflichtteilsansprüche bis hin zu Erbengemeinschaften. Sie können telefonisch unter 📞 0941 70 55124 oder über das Kontaktformular einen Termin vereinbaren.

Bei Pflichtteilsansprüchen gilt eine Dreijahresfrist ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung erlangen. Innerhalb dieser Frist sollten Ansprüche geltend gemacht werden, um späteren Problemen vorzubeugen.

Jeder, der unsicher ist, ob ein Testament rechtlich korrekt erstellt wurde oder seine Erbfolge prüfen möchte, kann eine Prüfung durchführen lassen. Ich unterstütze Sie dabei, Fehler zu vermeiden und Klarheit über Rechte und Pflichten zu schaffen.

Bei Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ich helfe dabei, Lösungen zu finden, Auskünfte über den Nachlass einzuholen und, wenn nötig, gerichtliche Verfahren zu begleiten, um eine gerechte Aufteilung sicherzustellen.

 

In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl – Fachanwalt für Erb- und Familienrecht

Letzter Wille wirksam? So muss die Unterschrift aussehen

Wer ein Testament selbst schreiben möchte, sollte genau wissen, welche Formvorschriften gelten. Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und

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Andrea Baumann
Rechtsanwältin und Fachanwältin

Lappersdorfer Straße 18
93059 Regensburg

Talblick 12
92263 Ebermannsdorf

Telefon: 0941/7055124 o. 0941/705510

Mobil: +4917655239801

Mail: info@rain-baumann.de

In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl – Fachanwalt für Erb- und Familienrecht

Mitglied im deutschen Anwaltsverein – Arbeitsgruppen Erbrecht und Familienrecht

Mitglied Institut für Erbrecht

Rechtsanwalt für Erbrecht Regensburg

Testamentsanfechtung erfolgreich abgewehrt – Alleinerbe gesichert

Wenn ein mühsam errichteter Erbvertrag angefochten wird, steht für die Erben oft alles auf dem Spiel. In diesem Fall konnte ich die Stellung unseres Mandanten als Alleinerbe gegen den Vorwurf der Testierunfähigkeit erfolgreich verteidigen.

Die Herausforderung: Angriff auf den Erbvertrag

Mein Mandant war durch einen notariellen Erbvertrag seiner Eltern als Alleinerbe eingesetzt worden. Ein enterbter Geschwisterteil versuchte jedoch, diesen Vertrag zu Fall zu bringen: Mit der Behauptung, die Eltern seien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht testierfähig gewesen, wurde ein eigener Erbschein beantragt. Wäre dieser Angriff erfolgreich gewesen, hätte der Geschwisterteil alles geerbt.

Meine Strategie: Beweislast und rechtliche Präzision

Aufgrund der tiefen Zerwürfnisse innerhalb der Familie suchte der Mandant sofort nach der Testamentseröffnung meine Hilfe. Wir setzten auf zwei entscheidende Hebel:

  • Prozessualer Vorteil: Da ein notarieller Erbvertrag vorlag, war mein Mandant bereits ausreichend legitimiert (gemäß BGH-Rechtsprechung). Die Gegenseite war somit in der aktiven Beweispflicht.

  • Fachliche Beweisführung: Durch eine detaillierte Aufarbeitung und die Vorlage präziser Belege konnte ich die Testierfähigkeit der Eltern untermauern. Ein teures und langwieriges Sachverständigengutachten wurde dadurch überflüssig.

  • Rechtliche Analyse: Ich untermauerte die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen als zulässige Einzelverfügungen, was die rechtliche Position des Mandanten absicherte.


Das Ergebnis: Bestätigung in zwei Instanzen

Sowohl das Nachlassgericht als auch das Beschwerdegericht folgten meiner Argumentation vollumfänglich. Der Antrag der Gegenseite wurde zurückgewiesen. Für unseren Mandanten bedeutete dies das Ende eines belastenden Familienkonflikts und die finale wirtschaftliche Absicherung seines Erbes.

Fazit: Dieser Fall zeigt, dass präzise juristische Arbeit und eine frühzeitige Beratung entscheidend sind, um unberechtigte Anfechtungen effektiv abzuwehren.