Schenkungen zu Lebzeiten sind ein großes Problem

Viele Menschen möchten ihren Nachlass frühzeitig regeln. Immobilien werden an Kinder übertragen, Vermögen verschenkt oder Unternehmensanteile bereits zu Lebzeiten weitergegeben. Die Absicht dahinter ist meist gut: Steuern sparen, Streit vermeiden und alles rechtzeitig regeln. In der Praxis führen Schenkungen zu Lebzeiten jedoch häufig genau zu den Konflikten, die eigentlich verhindert werden sollten. Besonders im Pflichtteilsrecht entstehen später oft erhebliche Probleme, vor allem, wenn einzelne Kinder bevorzugt wurden, Immobilien betroffen sind oder klare Regelungen fehlen.

1. Das Wichtigste in Kürze 💡

  • Schenkungen zu Lebzeiten führen häufig zu Streitigkeiten innerhalb der Familie.
  • Besonders problematisch sind Immobilienübertragungen an einzelne Kinder.
  • Pflichtteilsansprüche können trotz Schenkung weiterhin bestehen.
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Pflichtteil erhöhen.
  • Fehlende Rückforderungsrechte und unklare Vereinbarungen können später Konflikte sorgen.
  • Steuerliche Vorteile ersetzen keine rechtssichere Nachfolgeplanung.

2. Warum Schenkungen zu Lebzeiten problematisch sein können

Viele Eltern möchten ihren Kindern bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen. Häufig geschieht dies aus Vertrauen oder mit dem Wunsch, den Nachlass frühzeitig zu regeln.

Gerade bei Immobilien denkt man sich: „Dann ist später alles schon geklärt.“ Juristisch beginnt an dieser Stelle jedoch häufig das eigentliche Problem. Denn eine Schenkung bedeutet grundsätzlich, dass Vermögen dauerhaft übertragen wird. Wer sich dabei keine ausreichenden Rechte sichert, verliert unter Umständen die Kontrolle über erhebliche Vermögenswerte.

Besonders kritisch wird dies, wenn:

  • nur eines von mehreren Kindern bedacht wird
  • spätere Pflegekosten entstehen
  • familiäre Konflikte auftreten
  • neue Partner oder Patchwork-Konstellationen hinzukommen
  • wirtschaftliche Probleme beim Beschenkten entstehen


In vielen Familien wird zudem zu wenig dokumentiert. Was mündlich abgesprochen wurde, lässt sich Jahre später häufig nicht mehr nachvollziehen.

3. Pflichtteil und Schenkungen: Die unterschätzte Gefahr

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Wenn ich Vermögen früh genug verschenke, gehört es später nicht mehr zum Nachlass.“ So einfach ist die Rechtslage jedoch nicht.

Nach deutschem Erbrecht können Schenkungen sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Das bedeutet konkret: Unter bestimmten Voraussetzungen werden verschenkte Vermögenswerte bei der Berechnung des Pflichtteils trotzdem berücksichtigt. Gerade bei Immobilien kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben, da es sich um hohe Summen handelt. Viele Erben erleben erst nach dem Todesfall, dass plötzlich Auskunftsansprüche, Wertermittlungen und Zahlungsforderungen im Raum stehen. Die Folge davon können jahrelange familiäre Auseinandersetzungen sein. Deshalb ist Vorsicht geboten.

4. Immobilienübertragungen innerhalb der Familie

Die größten Herausforderungen entstehen bei Häusern und Eigentumswohnungen.

Typische Konstellationen sind:

  • Das Familienhaus wird bereits zu Lebzeiten auf ein Kind übertragen.
  • Ein Kind übernimmt angeblich „später sowieso alles“.
  • Eltern möchten Pflegeleistungen honorieren.
  • Kinder erhalten unterschiedlich hohe Vermögenswerte.


Dabei werden oft wichtige Regelungen vernachlässigt wie zum Beispiel:

  • Nießbrauch
  • Wohnrechte
  • Rückforderungsrechte
  • Ausgleichspflichten unter Geschwistern
  • oder klare Vereinbarungen zur späteren Pflege

5. Fallbeispiel aus der Praxis

Eine Mutter überträgt ihr Einfamilienhaus bereits zehn Jahre vor ihrem Tod auf ihren Sohn. Die Tochter erhält nichts. Innerhalb der Familie wurde folgendes kommuniziert: „Er kümmert sich ja später um alles.“

Ein schriftlicher Ausgleich zwischen den Geschwistern erfolgte in diesem Fall nicht.

Nach dem Todesfall verlangt die Tochter Pflichtteilsergänzung. Der Sohn ist der Auffassung, das Haus gehöre längst ihm und spiele beim Erbe keine Rolle mehr.

Es folgten:

  • Streit über den Immobilienwert,
  • Auseinandersetzungen über frühere Pflegeleistungen,
  • gegenseitige Vorwürfe,
  • und schließlich ein Gerichtsverfahren.


Anstatt Frieden in der Familie und Zusammenhalt in schweren Zeiten, entstand durch die frühzeitige „Schenkung“ unnötiger Streit, Unklarheit und vor allem auch zusätzliche Kosten.

6. Fazit

Schenkungen zu Lebzeiten können sinnvoll sein. Sie können steuerliche Vorteile bringen und eine frühzeitige Vermögensnachfolge ermöglichen. Sie bergen jedoch erhebliche rechtliche Risiken.

Besonders im Pflichtteilsrecht führen unklare oder schlecht geplante Schenkungen regelmäßig zu Streitigkeiten innerhalb der Familie. Wer Vermögen übertragen möchte, sollte deshalb nicht nur steuerliche Aspekte berücksichtigen, sondern die gesamte erbrechtliche Gestaltung prüfen lassen.

Denn im Erbrecht gilt häufig: Gut gemeint ist nicht automatisch gut geregelt.

7. FAQ

Ja. Schenkungen innerhalb bestimmter Fristen können bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden und Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.

Grundsätzlich können Schenkungen bis zu zehn Jahre vor dem Todesfall berücksichtigt werden.

Ja. Allerdings führt dies später häufig zu Konflikten und möglichen Pflichtteilsansprüchen anderer Kinder.

Ohne Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrechte verlieren Schenker häufig weitreichende Kontrolle über die Immobilie.

Oft ja. Steuerliche Vorteile allein reichen jedoch nicht aus. Entscheidend ist eine rechtssichere erbrechtliche Gestaltung.

Ja unbedingt. Gerade bei Immobilien, größeren Vermögenswerten oder mehreren Kindern sollte eine lebzeitige Übertragung immer rechtlich geprüft werden.

Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026