§§ Familienrecht: Betreuungsunterhalt für Lebensgefährtin geht Elternunterhalt vor

§§ Familienrecht: Betreuungsunterhalt für Lebensgefährtin geht Elternunterhalt vor

Der Bundesgerichtshof hat am 09.03.2016 entschieden, dass eine Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt an die Lebensgefährtin bei der Berechnung des Elternunterhaltes vorrangig zu berücksichtigen ist.

Damit hob der BGH die Entscheidung des Amtsgericht Kelheim und des Oberlandesgerichts Nürnberg in letzter Instanz auf. Beide Vorinstanzen haben einen Mann, dessen Vater pflegebedürftig ist und dementsprechend Sozialleistungen bezieht, verpflichtet, Elternunterhalt zu bezahlen. Der Verpflichtete lebt jedoch in einer Beziehung, aus der ein minderjähriges Kind hervorging, welches von der Lebensgefährtin betreut wird. 

Das AG Kelheim und auch das OLG Nürnberg gingen davon aus, dass sich der Sohn des Sozialleistungsempfängers nicht auf den sog. Familienselbstbehalt berufen kann, da er nicht verheiratet ist.

Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar diese Auffassung dem Grunde nach, jedoch ist nach Auffassung des Bundesgerichtshof eine Unterhaltsverpflichtung  gem. § 1615l BGB als sonstige Verpflichtung vorranging gem. § 1603 BGB zu berücksichtigen.

Beschluss vom 09.03.2016 – XII ZB 693/14