Online-Rechner Erbrecht

Pflichtteilsrechner: Pflichtteil online berechnen

Pflichtteilsrechner: Geben Sie Nachlasswert, Anzahl der Kinder und Güterstand ein, und Sie sehen sofort, wie hoch der Pflichtteil im gesetzlichen Regelfall ausfällt. Der Rechner berücksichtigt auch Schenkungen und die Abschmelzung nach zehn Jahren. Darunter finden Sie durchgerechnete Beispiele für 50.000, 100.000 und 400.000 Euro sowie eine Erklärung, wie die Quoten zustande kommen und wo die Grenzen einer solchen Rechnung liegen.

1. Das Wichtigste in Kürze 💡

  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.
  • Bei zwei Kindern und ohne überlebenden Ehepartner entfällt auf jedes Kind ein Viertel des Nachlasses.
  • Lebt der Ehepartner und bestand Zugewinngemeinschaft, sinkt der Anteil je Kind auf ein Achtel.
  • Grundlage ist immer der Nachlasswert am Todestag nach Abzug der Schulden.
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre erhöhen die Bemessungsgrundlage, pro Jahr um ein Zehntel weniger.
  • Bei Schenkungen an den Ehepartner läuft die Zehnjahresfrist erst ab dem Ende der Ehe.

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2. Pflichtteilsrechner

Tragen Sie den Nachlasswert nach Abzug der Verbindlichkeiten ein. Wurde zu Lebzeiten verschenkt, ergänzen Sie Wert und Zeitpunkt der Schenkung. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung, keine Berechnung Ihres konkreten Falls.

Pflichtteil berechnen

Unverbindliche Orientierung nach den gesetzlichen Regelfällen. Keine Rechtsberatung, keine Haftung für die Richtigkeit im Einzelfall.

3. Wie der Rechner rechnet

Die Formel ist kurz, die Arbeit steckt in den Eingangsgrößen.

Pflichtteil = (Nachlasswert + angerechnete Schenkungen) × Pflichtteilsquote

Die Pflichtteilsquote ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB. Der gesetzliche Erbteil hängt davon ab, wie viele Kinder es gibt und ob ein Ehepartner den Erblasser überlebt hat.

KonstellationGesetzlicher ErbteilPflichtteilsquote
1 Kind, kein Ehepartner1/11/2
2 Kinder, kein Ehepartnerje 1/2je 1/4
3 Kinder, kein Ehepartnerje 1/3je 1/6
4 Kinder, kein Ehepartnerje 1/4je 1/8
1 Kind, Ehepartner in Zugewinngemeinschaft1/21/4
2 Kinder, Ehepartner in Zugewinngemeinschaftje 1/4je 1/8
3 Kinder, Ehepartner in Zugewinngemeinschaftje 1/6je 1/12
4 Kinder, Ehepartner in Zugewinngemeinschaftje 1/8je 1/16
Ehepartner in Zugewinngemeinschaft, neben Kindern1/21/4

Lebt der Ehepartner und bestand Zugewinngemeinschaft, erbt er ein Viertel nach § 1931 BGB und ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB. Bei Gütertrennung gilt eine andere Staffel: Neben einem Kind erben beide je zur Hälfte, neben zwei Kindern zu je einem Drittel, ab drei Kindern erhält der Ehepartner ein Viertel.

Für Schenkungen gilt die Abschmelzung aus § 2325 Abs. 3 BGB. Im ersten Jahr vor dem Erbfall zählt die Schenkung voll, danach sinkt der anzusetzende Anteil pro Jahr um zehn Prozentpunkte. Nach zehn Jahren bleibt sie außer Betracht. Ging die Schenkung an den Ehepartner und bestand die Ehe bis zum Tod, beginnt diese Frist gar nicht erst zu laufen.

4. Pflichtteil bei 100.000 Euro

Ausgangspunkt ist ein Nachlass von 100.000 Euro, bereits bereinigt um Darlehen, Beerdigungskosten und sonstige Verbindlichkeiten.

KonstellationPflichtteilsquotePflichtteil je Person
1 Kind, kein Ehepartnerje 1/250.000 Euro
2 Kinder, kein Ehepartnerje 1/425.000 Euro
3 Kinder, kein Ehepartnerje 1/616.667 Euro
4 Kinder, kein Ehepartnerje 1/812.500 Euro
1 Kind und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft)je 1/425.000 Euro
2 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft)je 1/812.500 Euro
3 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft)je 1/128.333 Euro
4 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft)je 1/166.250 Euro
Ehepartner selbst (Zugewinngemeinschaft)1/425.000 Euro

Zwei Punkte fallen auf. Erstens halbiert der überlebende Ehepartner den Anteil der Kinder, weil er in der Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Nachlasses erbt. Zweitens sinkt der Pflichtteil des einzelnen Kindes mit jedem weiteren Geschwisterkind, während die Summe aller Kinderpflichtteile gleich bleibt.

5. Pflichtteil bei 400.000 Euro

Bei einem Nachlass von 400.000 Euro, wie er in Regensburg mit einer schuldenfreien Eigentumswohnung schnell erreicht ist, ergeben sich folgende Beträge.

KonstellationPflichtteilsquotePflichtteil je Person
1 Kind, kein Ehepartnerje 1/2200.000 Euro
2 Kinder, kein Ehepartnerje 1/4100.000 Euro
3 Kinder, kein Ehepartnerje 1/666.667 Euro
4 Kinder, kein Ehepartnerje 1/850.000 Euro
1 Kind und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft)je 1/4100.000 Euro
2 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft)je 1/850.000 Euro
3 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft)je 1/1233.333 Euro
4 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft)je 1/1625.000 Euro
Ehepartner selbst (Zugewinngemeinschaft)1/4100.000 Euro

Ein Kind, das neben dem überlebenden Elternteil enterbt wurde, kann hier 50.000 Euro fordern, wenn es ein Geschwisterkind gibt. Wird der Betrag nicht freiwillig gezahlt, muss der Erbe ihn beschaffen. Ein Zwang zum Verkauf der Wohnung besteht nicht, in der Praxis ist er aber oft der einzige Weg.

6. Pflichtteil bei 50.000 Euro und zwei Kindern

Der Fall wird häufig gesucht, weil er typisch für kleinere Nachlässe ist: ein Sparbuch, ein Auto, etwas Hausrat, kein Grundbesitz.

  • Ohne überlebenden Ehepartner: Jedes Kind erbt gesetzlich die Hälfte, der Pflichtteil beträgt ein Viertel. Das sind 12.500 Euro je Kind, zusammen 25.000 Euro.
  • Mit überlebendem Ehepartner in Zugewinngemeinschaft: Jedes Kind erbt ein Viertel, der Pflichtteil beträgt ein Achtel. Das sind 6.250 Euro je Kind. Der Ehepartner selbst käme auf 12.500 Euro.
  • Bei Gütertrennung erben Ehepartner und zwei Kinder zu je einem Drittel. Der Pflichtteil eines Kindes liegt dann bei einem Sechstel, also 8.333 Euro.

Gerade bei kleinen Nachlässen entscheiden frühere Schenkungen über die Größenordnung. Das folgende Beispiel zeigt eine Schenkung von 60.000 Euro, zwei Kinder, kein überlebender Ehepartner, Pflichtteilsquote ein Viertel.

Angerechnete SchenkungAnrechnungsquoteBemessungsgrundlagePflichtteil je Kind (1/4)
0 Euro0 Prozent50.000 Euro12.500 Euro
42.000 Euro70 Prozent (Schenkung vor 3 Jahren)92.000 Euro23.000 Euro
24.000 Euro40 Prozent (Schenkung vor 6 Jahren)74.000 Euro18.500 Euro
60.000 Euro100 Prozent (Schenkung an den Ehepartner)110.000 Euro27.500 Euro

Aus 12.500 Euro werden je nach Zeitpunkt der Schenkung bis zu 27.500 Euro. Wer nur auf das Sparbuch schaut, übersieht den größeren Teil des Anspruchs.

7. Was der Rechner nicht kann

Der Rechner bildet den gesetzlichen Regelfall ab. Sobald der Sachverhalt davon abweicht, verschiebt sich das Ergebnis, manchmal erheblich.

  • Bewertung. Steckt eine Immobilie im Nachlass, entscheidet der Verkehrswert am Todestag. Zwischen Maklereinschätzung und Sachverständigengutachten liegen oft dreißig Prozent.
  • Vorempfänge. Was ein Kind zu Lebzeiten mit Anrechnungsbestimmung erhalten hat, wird nach § 2315 BGB auf seinen Pflichtteil angerechnet. Ausstattungen unterliegen der Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB.
  • Pflichtteilsverzichte. Ein notarieller Verzicht ändert die Quoten aller übrigen Berechtigten.
  • Berliner Testament. Hier stellt sich zusätzlich die Frage, ob eine Pflichtteilsstrafklausel greift.
  • Güterstand. Der überlebende Ehegatte kann statt des pauschalen Zugewinnausgleichs den konkret berechneten verlangen. Das verändert seine Quote und die der Kinder.
  • Nießbrauch und Wohnrechte, die den Wert der Immobilie am Stichtag mindern.
  • Steuern. Der Rechner ermittelt keinen Nettobetrag. Erbschaftsteuer wird nicht berücksichtigt.

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8. Haftungsausschluss

Dieser Rechner ist ein unverbindliches Informationsangebot. Er ersetzt keine Rechtsberatung und begründet kein Mandatsverhältnis.

  • Die Berechnung beruht auf den gesetzlichen Regelfällen der §§ 1924, 1931, 1371 und 2303 BGB sowie auf § 2325 BGB für Schenkungen. Abweichungen im Einzelfall werden nicht erfasst.
  • Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse wird keine Haftung übernommen.
  • Ansprüche gegen die Kanzlei Rechtsanwältin Andrea Baumann, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art durch die Nutzung dieses Rechners beziehen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Die Eingaben werden ausschließlich im Browser verarbeitet. Es werden keine Daten an die Kanzlei oder an Dritte übertragen und keine Ergebnisse gespeichert.
  • Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Fall sind nur nach Prüfung der Unterlagen im Rahmen einer Beratung möglich.

9. Fazit

Die Quote ist der einfache Teil der Rechnung. Wer weiß, wie viele Kinder es gibt und ob ein Ehepartner lebt, kann den Pflichtteil in zehn Sekunden überschlagen. Schwierig wird es bei der Bemessungsgrundlage: beim Verkehrswert der Immobilie, bei früheren Übertragungen und bei Vorempfängen einzelner Kinder. Genau dort entstehen die Unterschiede, die am Ende fünfstellig sind. Nutzen Sie den Rechner für die Größenordnung und klären Sie den Rest im Gespräch.

Pflichtteil im konkreten Fall berechnen lassen

Rufen Sie an unter 0941 70 55124. Rechtsanwältin Andrea Baumann, Erbrecht und Familienrecht, Regensburg. Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich, Termine auch per Zoom oder Teams.

Weiterführend: Pflichtteil bei Immobilien berechnen, Fristen für die Geltendmachung des Pflichtteils und Immobilienbewertung für den Pflichtteil.

Ergebnis prüfen lassen

Der Rechner zeigt den gesetzlichen Regelfall. Bei Immobilien, Schenkungen oder besonderen Testamentsklauseln weicht der tatsächliche Anspruch oft deutlich ab. Rechtsanwältin Andrea Baumann, Fachanwältin für Erbrecht, prüft Ihren Fall in Regensburg, Ebermannsdorf oder online.

Pflichtteil berechnen

Häufige Fragen zum Pflichtteilsrechner

Ohne überlebenden Ehepartner erhält jedes Kind ein Viertel, also 25.000 Euro. Lebt der Ehepartner und bestand Zugewinngemeinschaft, sind es je Kind ein Achtel, also 12.500 Euro. Grundlage ist jeweils der bereits um Schulden bereinigte Nachlasswert.

Bei einem Kind und ohne überlebenden Ehepartner sind es 200.000 Euro, bei zwei Kindern je 100.000 Euro. Lebt der Ehepartner in Zugewinngemeinschaft, halbieren sich diese Beträge auf 100.000 beziehungsweise 50.000 Euro je Kind.

Ohne überlebenden Ehepartner erhält jedes Kind 12.500 Euro. Mit überlebendem Ehepartner in Zugewinngemeinschaft sind es 6.250 Euro je Kind, bei Gütertrennung 8.333 Euro. Frühere Schenkungen können diese Beträge deutlich erhöhen.

Ja. Sie geben Wert und Zeitpunkt der Schenkung ein, der Rechner wendet die Abschmelzung nach § 2325 Abs. 3 BGB an. Für Schenkungen an den Ehepartner gibt es ein eigenes Feld, weil dort die Zehnjahresfrist erst mit dem Ende der Ehe beginnt.

Darlehen und Grundschulden, Beerdigungskosten, Kosten der Nachlasssicherung und der Erbscheinserteilung. Vermächtnisse und Auflagen bleiben unberücksichtigt, sie dürfen den Pflichtteil nicht schmälern.

Nein. Der Rechner bildet die gesetzlichen Regelfälle ab und dient der Orientierung. Vorempfänge, Pflichtteilsverzichte, Bewertungsfragen und abweichende Güterstände werden nicht erfasst. Eine verbindliche Aussage setzt die Prüfung Ihrer Unterlagen voraus.

Rechtsanwältin Andrea Baumann berechnet in Regensburg den Pflichtteil einschließlich Bewertung, Vorempfängen und Pflichtteilsergänzung. Ein erstes Telefonat unter 0941 70 55124 ist kostenfrei, Termine sind auch per Zoom oder Teams möglich.

 

In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht