Pflichtteilsrechner: Geben Sie Nachlasswert, Anzahl der Kinder und Güterstand ein, und Sie sehen sofort, wie hoch der Pflichtteil im gesetzlichen Regelfall ausfällt. Der Rechner berücksichtigt auch Schenkungen und die Abschmelzung nach zehn Jahren. Darunter finden Sie durchgerechnete Beispiele für 50.000, 100.000 und 400.000 Euro sowie eine Erklärung, wie die Quoten zustande kommen und wo die Grenzen einer solchen Rechnung liegen.
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Tragen Sie den Nachlasswert nach Abzug der Verbindlichkeiten ein. Wurde zu Lebzeiten verschenkt, ergänzen Sie Wert und Zeitpunkt der Schenkung. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung, keine Berechnung Ihres konkreten Falls.
Unverbindliche Orientierung nach den gesetzlichen Regelfällen. Keine Rechtsberatung, keine Haftung für die Richtigkeit im Einzelfall.
Die Formel ist kurz, die Arbeit steckt in den Eingangsgrößen.
Pflichtteil = (Nachlasswert + angerechnete Schenkungen) × Pflichtteilsquote
Die Pflichtteilsquote ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB. Der gesetzliche Erbteil hängt davon ab, wie viele Kinder es gibt und ob ein Ehepartner den Erblasser überlebt hat.
| Konstellation | Gesetzlicher Erbteil | Pflichtteilsquote |
|---|---|---|
| 1 Kind, kein Ehepartner | 1/1 | 1/2 |
| 2 Kinder, kein Ehepartner | je 1/2 | je 1/4 |
| 3 Kinder, kein Ehepartner | je 1/3 | je 1/6 |
| 4 Kinder, kein Ehepartner | je 1/4 | je 1/8 |
| 1 Kind, Ehepartner in Zugewinngemeinschaft | 1/2 | 1/4 |
| 2 Kinder, Ehepartner in Zugewinngemeinschaft | je 1/4 | je 1/8 |
| 3 Kinder, Ehepartner in Zugewinngemeinschaft | je 1/6 | je 1/12 |
| 4 Kinder, Ehepartner in Zugewinngemeinschaft | je 1/8 | je 1/16 |
| Ehepartner in Zugewinngemeinschaft, neben Kindern | 1/2 | 1/4 |
Lebt der Ehepartner und bestand Zugewinngemeinschaft, erbt er ein Viertel nach § 1931 BGB und ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB. Bei Gütertrennung gilt eine andere Staffel: Neben einem Kind erben beide je zur Hälfte, neben zwei Kindern zu je einem Drittel, ab drei Kindern erhält der Ehepartner ein Viertel.
Für Schenkungen gilt die Abschmelzung aus § 2325 Abs. 3 BGB. Im ersten Jahr vor dem Erbfall zählt die Schenkung voll, danach sinkt der anzusetzende Anteil pro Jahr um zehn Prozentpunkte. Nach zehn Jahren bleibt sie außer Betracht. Ging die Schenkung an den Ehepartner und bestand die Ehe bis zum Tod, beginnt diese Frist gar nicht erst zu laufen.
Ausgangspunkt ist ein Nachlass von 100.000 Euro, bereits bereinigt um Darlehen, Beerdigungskosten und sonstige Verbindlichkeiten.
| Konstellation | Pflichtteilsquote | Pflichtteil je Person |
|---|---|---|
| 1 Kind, kein Ehepartner | je 1/2 | 50.000 Euro |
| 2 Kinder, kein Ehepartner | je 1/4 | 25.000 Euro |
| 3 Kinder, kein Ehepartner | je 1/6 | 16.667 Euro |
| 4 Kinder, kein Ehepartner | je 1/8 | 12.500 Euro |
| 1 Kind und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) | je 1/4 | 25.000 Euro |
| 2 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) | je 1/8 | 12.500 Euro |
| 3 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) | je 1/12 | 8.333 Euro |
| 4 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) | je 1/16 | 6.250 Euro |
| Ehepartner selbst (Zugewinngemeinschaft) | 1/4 | 25.000 Euro |
Zwei Punkte fallen auf. Erstens halbiert der überlebende Ehepartner den Anteil der Kinder, weil er in der Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Nachlasses erbt. Zweitens sinkt der Pflichtteil des einzelnen Kindes mit jedem weiteren Geschwisterkind, während die Summe aller Kinderpflichtteile gleich bleibt.
Bei einem Nachlass von 400.000 Euro, wie er in Regensburg mit einer schuldenfreien Eigentumswohnung schnell erreicht ist, ergeben sich folgende Beträge.
| Konstellation | Pflichtteilsquote | Pflichtteil je Person |
|---|---|---|
| 1 Kind, kein Ehepartner | je 1/2 | 200.000 Euro |
| 2 Kinder, kein Ehepartner | je 1/4 | 100.000 Euro |
| 3 Kinder, kein Ehepartner | je 1/6 | 66.667 Euro |
| 4 Kinder, kein Ehepartner | je 1/8 | 50.000 Euro |
| 1 Kind und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) | je 1/4 | 100.000 Euro |
| 2 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) | je 1/8 | 50.000 Euro |
| 3 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) | je 1/12 | 33.333 Euro |
| 4 Kinder und Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) | je 1/16 | 25.000 Euro |
| Ehepartner selbst (Zugewinngemeinschaft) | 1/4 | 100.000 Euro |
Ein Kind, das neben dem überlebenden Elternteil enterbt wurde, kann hier 50.000 Euro fordern, wenn es ein Geschwisterkind gibt. Wird der Betrag nicht freiwillig gezahlt, muss der Erbe ihn beschaffen. Ein Zwang zum Verkauf der Wohnung besteht nicht, in der Praxis ist er aber oft der einzige Weg.
Der Fall wird häufig gesucht, weil er typisch für kleinere Nachlässe ist: ein Sparbuch, ein Auto, etwas Hausrat, kein Grundbesitz.
Gerade bei kleinen Nachlässen entscheiden frühere Schenkungen über die Größenordnung. Das folgende Beispiel zeigt eine Schenkung von 60.000 Euro, zwei Kinder, kein überlebender Ehepartner, Pflichtteilsquote ein Viertel.
| Angerechnete Schenkung | Anrechnungsquote | Bemessungsgrundlage | Pflichtteil je Kind (1/4) |
|---|---|---|---|
| 0 Euro | 0 Prozent | 50.000 Euro | 12.500 Euro |
| 42.000 Euro | 70 Prozent (Schenkung vor 3 Jahren) | 92.000 Euro | 23.000 Euro |
| 24.000 Euro | 40 Prozent (Schenkung vor 6 Jahren) | 74.000 Euro | 18.500 Euro |
| 60.000 Euro | 100 Prozent (Schenkung an den Ehepartner) | 110.000 Euro | 27.500 Euro |
Aus 12.500 Euro werden je nach Zeitpunkt der Schenkung bis zu 27.500 Euro. Wer nur auf das Sparbuch schaut, übersieht den größeren Teil des Anspruchs.
Der Rechner bildet den gesetzlichen Regelfall ab. Sobald der Sachverhalt davon abweicht, verschiebt sich das Ergebnis, manchmal erheblich.
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Dieser Rechner ist ein unverbindliches Informationsangebot. Er ersetzt keine Rechtsberatung und begründet kein Mandatsverhältnis.
Die Quote ist der einfache Teil der Rechnung. Wer weiß, wie viele Kinder es gibt und ob ein Ehepartner lebt, kann den Pflichtteil in zehn Sekunden überschlagen. Schwierig wird es bei der Bemessungsgrundlage: beim Verkehrswert der Immobilie, bei früheren Übertragungen und bei Vorempfängen einzelner Kinder. Genau dort entstehen die Unterschiede, die am Ende fünfstellig sind. Nutzen Sie den Rechner für die Größenordnung und klären Sie den Rest im Gespräch.
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Weiterführend: Pflichtteil bei Immobilien berechnen, Fristen für die Geltendmachung des Pflichtteils und Immobilienbewertung für den Pflichtteil.
Der Rechner zeigt den gesetzlichen Regelfall. Bei Immobilien, Schenkungen oder besonderen Testamentsklauseln weicht der tatsächliche Anspruch oft deutlich ab. Rechtsanwältin Andrea Baumann, Fachanwältin für Erbrecht, prüft Ihren Fall in Regensburg, Ebermannsdorf oder online.
Ohne überlebenden Ehepartner erhält jedes Kind ein Viertel, also 25.000 Euro. Lebt der Ehepartner und bestand Zugewinngemeinschaft, sind es je Kind ein Achtel, also 12.500 Euro. Grundlage ist jeweils der bereits um Schulden bereinigte Nachlasswert.
Bei einem Kind und ohne überlebenden Ehepartner sind es 200.000 Euro, bei zwei Kindern je 100.000 Euro. Lebt der Ehepartner in Zugewinngemeinschaft, halbieren sich diese Beträge auf 100.000 beziehungsweise 50.000 Euro je Kind.
Ohne überlebenden Ehepartner erhält jedes Kind 12.500 Euro. Mit überlebendem Ehepartner in Zugewinngemeinschaft sind es 6.250 Euro je Kind, bei Gütertrennung 8.333 Euro. Frühere Schenkungen können diese Beträge deutlich erhöhen.
Ja. Sie geben Wert und Zeitpunkt der Schenkung ein, der Rechner wendet die Abschmelzung nach § 2325 Abs. 3 BGB an. Für Schenkungen an den Ehepartner gibt es ein eigenes Feld, weil dort die Zehnjahresfrist erst mit dem Ende der Ehe beginnt.
Darlehen und Grundschulden, Beerdigungskosten, Kosten der Nachlasssicherung und der Erbscheinserteilung. Vermächtnisse und Auflagen bleiben unberücksichtigt, sie dürfen den Pflichtteil nicht schmälern.
Nein. Der Rechner bildet die gesetzlichen Regelfälle ab und dient der Orientierung. Vorempfänge, Pflichtteilsverzichte, Bewertungsfragen und abweichende Güterstände werden nicht erfasst. Eine verbindliche Aussage setzt die Prüfung Ihrer Unterlagen voraus.
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In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Alois Biebl, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht