§§ Erbrecht: Die 10 Jahresfrist bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Der Kläger war, aufgrund testamentarischer Verfügung des Erblassers, auf den Pflichtteilsanspruch verwiesen worden. Bereits zu Lebzeiten übertrugen die Eltern des Klägers dem Bruder des Klägers das elterliche Anwesen. Sie behielten sich ein Wohnrecht, beschränkt auf die im Erdgeschoss gelegene Wohnung, vor. Weiterhin wurde vereinbart, dass der Übernehmer das Anwesen zu Lebzeiten der Eltern nicht an Dritte…
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